Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, können Sie den jeweiligen Internetauftritten entnehmen.
Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass "Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen" in der jeweils geltenden Fassung.
Zusätzlich/ im Besonderen:
Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach erfolgter Auswahl an einer Förderschule als Tarifbeschäftigte mit der Entgeltgruppe E 13 eingestellt. Sie werden nach erfolgter Auswahl mit unbefristeten, aber auflösend bedingten Arbeitsverträgen beschäftigt; § 57 Abs. 7 HLbGDV gilt entsprechend.
Nach Bestehen der Zusatzprüfung nach § 57 HLbG und damit dem Erwerb des Förderschullehramtes erfolgt bei Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe und die Übertragung eines nach A 13 besoldeten Statusamtes "Lehrer/Lehrerin - an Förderschulen". Die Verbeamtung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung; frühestens nach Ablauf von 26 Monaten nach Vertragsbeginn.
Genauere Informationen finden Sie im Erlass "Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik vom 19. Dezember 2022" auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums.
Mit der Stelle sind folgende Aufgaben verbunden:
- Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit den Förderschwerpunkten "Sprachheilförderung", "Lernen" sowie "emotionale und soziale Entwicklung".
- Beratung von Lehrkräften und Sorgeberechtigten
- Unterstützung bei der Ausformulierung und Fortschreibung von Förderplänen
- Unterstützung bei der Durchführung von Lernstandserhebungen
- Mitarbeit bei förderdiagnostischen Stellungnahmen
- Entwicklung von Maßnahmen für Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in Zusammenarbeit mit der allgemeinen Schule
- Kooperation mit dem Beratungs- und Förderzentrum (BFZ)
- Kooperationsgespräche mit Schulleitung, Lehrkräften des Beratungs- und Förderzentrums (BFZ), Klassenlehrkräften und außerschulischen Institutionen
Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Haupt- und Realschulen oder Lehramt an Gymnasien
- Lehrbefähigung in mindestens einem der Unterrichtsfächer: Arbeitslehre, Biologie, Chemie, Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, Englisch, Erdkunde, Ethik, Evangelische Religion, Geschichte, Informatik, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politik und Wirtschaft, Sport oder Islamische Religion
- Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen mit den Mangelfächern Musik, Chemie, Physik und Kunst können nicht an der Weiterbildung teilnehmen.
- Die aufgrund des Erlasses "Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik vom 19. Dezember 2022" eingestellten Lehrkräfte, die das Lehramt an Förderschulen erwerben, erklären im Arbeitsvertrag bei der Einstellung ausdrücklich ihr Einverständnis dazu, im Anschluss an das Bestehen der Zusatzprüfung und die Verbeamtung im Förderschullehramt mindestens für einen Zeitraum von vier Jahren als Förderschullehrkraft tätig zu sein. Frühestens vier und spätestens fünf Jahren nach erfolgreichem Abschluss des Weiterbildungskurses erfolgt auf Antrag die Übertragung des Eingangsamtes, das der zuvor erworbenen Lehramtsbefähigung (Haupt- und Realschule oder Gymnasien) entspricht. Solange ist keine Teilnahme an Einstellungsverfahren möglich.
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- Kenntnisse im Unterricht an allgemeinen Schulen und/oder an Förderschulen und/oder im inklusiven Unterricht
- Genderkompetenz
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z.B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Landesticket
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
o Ihre derzeit zuständige Schulleiterin / Ihr derzeit zuständiger Schulleiter
o Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
o Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereichs für die zu besetzende Stelle
o Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
Allgemeine Anmerkungen:
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen und sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen. Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als eingescannte Dokumente möglichst im PDF-Format hoch.
Bei einer elektronischen Bewerbung entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022, S. 2) entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.