Beim Polizeipräsidium Essen ist zum 01.10.2026 eine freie Stelle als
Zivilkraftwagenfahrerin/Zivilkraftwagenfahrer (w/m/d) zu besetzen.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt nach EG 4 PKW-Fahrer-TV-L.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung.
- Fahrten zur Güterbeförderung (z.B. Post-/Aktenfahrten, Verbringen von Speisen, Blutproben, Asservaten, Ersatzteiltransporte der Kfz-Werkstatt, Abschleppen/Transportieren von Fahrzeugen, Krafträdern und polizeilichen Gerätschaften)
- Fahrzeugüberführungen (auch bundesweit), Kurierfahrten, sonstige Transportabwicklungen und Zusammenhangstätigkeiten z.B. Be-/Entladen, Ladungssicherungen, Überprüfungs- und Pflegedienst an Kfz
- Teilnahme an polizeilichen Einsätzen z.B. Transport von in Gewahrsam genommenen Personen (Gefangenentransport-Kfz)
Administration in geringem Umfang
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Die Ausübung der Tätigkeit erfordert eine entsprechende physische Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit (Heben und Transportieren schwerer Gegenstände)
- abgeschlossene Berufsausbildung als Berufskraftfahrerin/Berufskraftfahrer bzw. Vorläuferberufe oder
- mehrjährige Berufserfahrung als Auslieferungsfahrerin/Auslieferungsfahrer oder Taxifahrerin/Taxifahrer oder Busfahrerin/Busfahrer
- mindestens fünfjährige Fahrpraxis
- nicht mehr als zwei Punkte gem. § 4 STVG (Fahreignungsbewertungssystem)
Fahrerlaubnis Klasse B, BE, C1
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- abgeschlossene Berufsausbildung als Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker verschiedener Fachrichtungen bzw. Vorläuferberufe
Bereitschaft zur Leistung von Überstunden, Arbeit an Wochenenden, Feiertagen, Nachtdiensten und mehrtägigen Einsätzen (auch bundesweit)
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Für Ihre aussagekräftige Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal:
- Stellenanzeige: Zivilkraftwagenfahrerin/Zivilkraftwagenfahrer (w/m/d) | Jobportal | Polizei Nordrhein-Westfalen
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
- ein Anschreiben
- ein aktueller Lebenslauf
- Nachweis der geforderten Berufsausbildung
- vorhandene Arbeitszeugnisse
- Nachweis der gültigen Fahrerlaubnis
- ggfs. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d- § 2 SGB IX
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