Diese Tätigkeit entspricht der Tätigkeitsebene VI des Tarifvertrags der BA.
Aufgrund der weit über das Normalmaß bei Beschäftigten dieser Tätigkeitsebene hinausgehenden Arbeitsaufwands, des Erfordernisses überdurchschnittlicher Flexibilität und regelmäßiger individueller Arbeitsaufträge besonderen Anforderungsgrades erhalten Sie als Assistent*in der Hochschulleitung im Ersten Prorektorat zusätzlich zum Grundgehalt eine individuelle, für die Dauer dieser Tätigkeit gewährte, Leitungsassistenzkomponente von 168,93 € monatlich sowie eine Funktionsstufe FS 1 von 83,06 €.
Die Stelle ist für zwei Jahre nach § 14 Abs. 2 TzBfG (sachgrundlos) befristet.
Aus arbeitsrechtlichen Gründen können gemäß § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nur Bewerbende berücksichtigt werden, die noch nicht bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt waren.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Das Auswahlverfahren findet voraussichtlich am 27.08.2026 in Präsenz statt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es erfolgt die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Soweit schwerbehinderte Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter diese Beteiligung zu ihrer Unterstützung ausdrücklich ablehnen (§ 81 Abs. 1 SGB IX), werden sie gebeten, in ihrer Bewerbung darauf hinzuweisen.
Die BA setzt sich für gleiche Chancen von Frauen und Männern ein und begrüßt deshalb die Ausschreibung von Frauen, insbesondere dann, wenn sie in der angestrebten Tätigkeit bisher unterrepräsentiert sind. Das gleiche gilt sinngemäß für Männer.
Bei der Personalauswahl erfolgt die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten.
Ansprechperson für fachliche Fragen:
Prof. Dr. Thomas Freiling, Tel. 0385/5408-464,
[email protected] und
Stefanie Howe, Tel. 0385/5408-535,
[email protected]