Bei Bewerber/innen mit förderlicher abgeschlossener technischer Berufsausbildung wird das Arbeitsverhältnis zunächst bis zum Ende des Hubschraubermechanikerlehrgangs zur Erlangung der luftfahrzeugtechnischen Qualifizierung befristet. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme wird das Arbeitsverhältnis entfristet.
Als förderliche technische Berufsausbildung wird anerkannt:
- Metallbauer/in
- Kraftfahrzeugmechatroniker/in, Karosserie- oder Fahrzeugbauer/in
- Maschinenbaumechaniker/in
- Feinwerkmechaniker/in
- Industriemechaniker/in
- Metallflugzeugbauer/in
- Schiffsmechaniker/in
- Leichtflugzeugbauer/in
- Fertigungsmechaniker/in
- Anlagenmechaniker/in
- Mechatroniker/in
Der Arbeitsplatz ist für eine Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten grundsätzlich geeignet.
Sicherheit kennt keine Unterschiede - Wir suchen Sie unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft.
Menschen mit Behinderungen werden nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) und der Bundespolizei-Inklusionsvereinbarung (BIV) bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
GEMEINSAM sind wir die BUNDESPOLIZEI - Egal ob Frau oder Mann, wir schätzen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und freuen uns, wenn noch mehr Frauen unser Team verstärken. Aus diesem Grund freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen, die wir bei gleicher Eignung in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigen.
Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir eine Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bzw. das Luftfahrtbundesamt für Luftfahrtzertifikate. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter www.kmk.org/zab bzw. www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Anerkennung_Lufttuechtigkeit.html .