Nach erfolgreicher Abschlussprüfung bestehen für Sie zahlreiche Möglichkeiten der weiteren beruflichen Qualifikation. Sie können eine Verlängerung Ihrer Ausbildung um ein Jahr anstreben und bei Änderung Ihres Ausbildungsvertrags im nachhinein zum Einzelhandelskaufmann / zur Einzelhandelskauffrau ausgebildet werden. Dies erfordert allerdings die Zustimmung Ihres Ausbildungsbetriebes.
In vielen Betrieben bestehen durch innerbetriebliche Schulungen zahlreiche Aufstiegsmöglichkeiten zum Erstverkäufer / zur Erstverkäuferin bis hin zur Substitutin / zum Substitut. Je nach Organisation und Aufbau des Betriebes sind auch Positionen als Filialleiterin / als Filialleiter denkbar.
Wer mit einem Hauptschulabschluss die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben. (Verwaltungsvorschrift vom 07. Dezember 2001, Az.: 51-6620.520/260). Nähere Auskünfte dazu erteilt Ihnen die Berufsschule bzw. die Homepage des Ministeriums für Kultus und Unterricht.
Mit dem Realschulabschluss können Sie das 1-jährige BKFH besuchen oder das Abitur an der Wirtschaftsoberschule ablegen. Dann stehen Ihnen Studiengänge in vielfältiger Zahl zur Auswahl.