- Erfahrungen in der Beantragung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten
- Erfahrungen im Anlagenbau
- Werfterfahrungen
- Lehrerfahrungen im schiffstechnischen Bereich
Ihre Möglichkeiten:
- Im eigenen Arbeitsbereich in Lehre und Forschung Akzente setzen
- „Anlagenbetriebstechnik“ als neue Studienrichtung zur Erweiterung des bestehenden Studienganges „Schiffstechnik“ zum erweiterten Studiengang „Schiffs- und Anlagentechnik“ im Verbund mit anderen Kolleg*innen aufbauen
- Aktiv an Wissens- und Technologietransfer sowie Forschungsaktivitäten teilnehmen und sich in anderen Bereichen der Hochschule einbringen
- An didaktischen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Erfüllung der Voraussetzungen des § 61 HSG SH. Danach ist ein zum Zugang für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt berechtigendes abgeschlossenes Hochschulstudium, die pädagogische und didaktische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die gute Qualität der Promotion nachgewiesen wird, erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Den vollständigen Text des Hochschulgesetzes finden Sie unter http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/.
Hinzuweisen ist auf die Sonderregelung nach § 61 Absatz 5 Hochschulgesetz SH, der zufolge Professorinnen und Professoren auch ohne Promotion eingestellt werden können, wenn hervorragende fach-bezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachgewiesen werden können.
Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von zwei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit. Bei endgültigem Nachweis der pädagogischen Eignung ist die Übernahme als Professor*in in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen. Bei entsprechender Leistung ist eine Steigerung der Bezüge durch Leistungszulagen möglich.
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Hochschule Flensburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich an. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben, und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Die Hochschule bietet Beratung, Information und Unterstützung bei der Suche nach einer adäquaten Beschäftigungsmöglichkeit für Ihre/n Partner*in.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte, richten Sie bitte bis zum
09.08.2026
an den kommissarischen Präsidenten der Hochschule Flensburg, Herrn Prof. Dr. Niklas Klein, direkt über unser Online-Bewerbungsportal.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer PDF „Datenschutzinformationen für Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber“, die Sie auf der Übersichtsseite der Stellenangebote finden, und unserer Datenschutzerklärung.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Vorsitzende des Berufungsausschusses, Herr Prof. Dr.-Ing. Michael Thiemke, per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter +49(0) 461/805 1808 gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden können. Die Vollständigkeit bezieht sich auf das Vorliegen des Anschreibens, eines aktuellen Lebenslaufes sowie aller relevanten Arbeits- und Abschlusszeugnisse.