Als Verwaltungsinstitution einer dynamisch wachsenden und attraktiven Stadt stehen wir vor vielfältigen Entwicklungen und Herausforderungen: Bevölkerungswachstum, demografischer Wandel, Klimawandel, Digitalisierung, Mobilität usw.
Um diese Aufgaben zu meistern, brauchen wir jede Menge Unterstützung!
In unseren Ausschreibungen suchen wir Mitarbeiter (m/w/d) der verschiedensten Berufsgruppen, die Verantwortung übernehmen möchten und Idar-Oberstein aktiv mit uns gestalten werden.
Zu den wesentlichen Stelleninhalten gehören insbesondere:
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Durchführung von Veranlagungen für Erschließungs- und Ausbaubeiträge
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Beitragskalkulation der Kostenerstattungsbeträge nach § 135a BauGB
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Widmung und Entwidmung von öffentlichen Verkehrsflächen
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Verwaltung und Bewirtschaftung des Stadtwaldes, Mitwirkung bei der jährlichen Erstellung der Forstwirtschaftspläne
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Bearbeitung des Jagd- und Fischereiwesens
Eine Übertragung weiterer Aufgaben aus dem Bereich des Stadtbauamtes bleibt vorbehalten.
Ihr Anforderungsprofil:
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gute verwaltungsrechtliche Kenntnisse sowie fundierte Fachkenntnisse in der Rechtsanwendung verbunden mit einer schnellen Auffassungsgabe
- gute Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit EDV sowie die Bereitschaft, sich in etwaige Fachanwendungen einzuarbeiten
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gute Sozialkompetenz, eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie Bürgerfreundlichkeit
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Selbstständigkeit, Motivation, Eigeninitiative
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Verantwortungsbewusstsein, Urteils- und Durchsetzungsfähigkeit
Voraussetzung für die Stellenbesetzung ist:
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der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder einer ähnlichen, der Aufgabenerfüllung förderlichen Berufsausbildung, in Verbindung mit der bestandenen Zweiten Prüfung für Beschäftigte im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst (Verwaltungsfachwirt (m/w/d))
oder
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ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Bachelor of Arts - öffentliche Verwaltung, Diplomverwaltungswirt (m/w/d) / Laufbahnbefähigung für das 3. Einstiegsamt der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen, Verwaltungsbetriebswirtschaft oder Verwaltungsinformatik
alternativ
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der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) in Verbindung mit einer aktuellen Teilnahme bzw. der Bereitschaft an einer Teilnahme an einem Angestelltenlehrgang II an einem Kommunalen Studieninstitut. Das Bestehen der Abschlussprüfung des Angestelltenlehrganges II ist zwingende Voraussetzung für eine dauerhafte Stellenbesetzung. Bei Nichtbestehen erfolgt eine anderweitige Verwendung in der Verwaltung mit entsprechender Eingruppierung.
Es handelt sich um eine unbefristete Stelle, die grundsätzlich teilzeitgeeignet, insgesamt jedoch in Vollzeit zu besetzen ist. Die Anstellung erfolgt je nach Qualifikation und Erfüllen der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis in der Besoldungsgruppe A 10 LBesG bzw. Entgeltgruppe 9c TVöD. Bewerber (m/w/d), die zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung noch nicht den Angestelltenlehrgang II absolviert haben, werden bis zu dem Bestehen der Abschlussprüfung in die Entgeltgruppe 9a TVöD eingruppiert. Während des Besuchs des Angestelltenlehrganges II erfolgt grds. die Zulagenzahlung im Sinne des Bezirkstarifvertrages über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht.
Die Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen
Per Post bitte an:
Stadtverwaltung Idar-Oberstein
-Personalwesen-
Postfach 12 22 53
55714 Idar-Oberstein
Per Onlineverfahren:
Sie können uns Ihre Bewerbungsunterlagen über unsere datenschutzkonforme Lösung CryptShare zusenden: https://cryptshare.idar-oberstein.de. Als Empfänger verwenden Sie bitte [email protected] als E-Mail-Adresse.
Information:
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nur dann zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen Rückumschlag beifügen, wird unsererseits davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden wir Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten.
Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.