Sie übernehmen aus der Perspektive der Öffentlichen Verwaltung die Verantwortung für den Bereich der Aufenthaltsbeendigungen.
Sie verstärken unser Team bei der abwechslungsreichen und individuellen Sachbearbeitung in einem sowohl hinsichtlich der rechtlichen Materie als auch des Faktors Mensch sehr spannenden Aufgabengebiet:
Sie vollziehen das Ausländer-, Asyl- und Freiheitsentziehungsrecht, insbesondere im Bereich der Aufenthaltsbeendigung, indem Sie beispielsweise nicht nur über die Abschiebung selbst, sondern auch darüber, wie lange ein Ausländer nicht mehr nach Deutschland einreisen darf, entscheiden. In diesem Zusammenhang organisieren Sie geeignete Reisedokumente oder führen zunächst ein Personenfeststellungsverfahren durch, um so zur Klärung der Identität und Herkunft eines Ausländers beizutragen. Dabei stehen Sie viel im Kontakt mit Kollegen des Rückkehrmanagements auf sowohl Bundes-, Landes- als auch Kommunalebene. Daneben entscheiden Sie u.a. auch, ob ein Ausländer arbeiten oder eine Berufsausbildung ausüben darf.