Die Stelle ist befristet für eine Elternzeitvertretung von März 2026 bis voraussichtlich Oktober 2027 zu besetzen.
- Vertragsarten: Vollzeit,Teilzeit
Wird bei Ihnen über die Icons abgebildet
- Beratung und Unterstützung von Trägern, Institutionen und Vereinen zu Themen des präventiven Kinderschutzes
- Unterstützung bei der Erstellung von Kinderschutzkonzepten und Prüfung deren Umsetzung/Einhaltung
- Abschließen von Kooperationsvereinbarungen nach § 8a Abs. 4 und Abs. 5 und § 72 a SGB VIII sowie Abschließen von Kooperationsvereinbarungen gem. § 8b SGB VIII sowie § 4 KKG
- Prüfung der Umsetzung von Qualitätsstandards des Kinderschutzes in der Landeshauptstadt Schwerin im Rahmen der v.g. Kooperationsvereinbarungen
- Unterstützende Mitwirkung im Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadtverwaltung Schwerin bei der Betrachtung von institutionellen Kinderschutzfällen
- Beratung zwecks Weiterentwicklung der Prozessabläufe zur Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdungen im Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadtverwaltung Schwerin
- Planung, Organisation und Durchführung von Fortbildungen zu Kinderschutzthemen, u.a. zertifizierte Fortbildung zur Fachkraft Kinderschutz in der Landeshauptstadt Schwerin,
- Installierung und Führung eines Arbeitskreises; Organisation von Fachtagungen und weiteren Fortbildungen
- Netzwerkarbeit im Kinderschutz mit aktiver Teilnahme an Arbeitskreisen
- Erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Sozialen Arbeit
- Erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme zur insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz
- mehrjährige Erfahrungen im Kinderschutz
- Kenntnisse zur Trägerlandschaft in der Landeshauptstadt Schwerin
- Erfahrungen und Befähigungen für die Durchführung konzeptioneller Arbeit
- Hohes Maß an Kommunikationsbefähigung in mündlicher und schriftlicher Form sowie Erfahrung in der Moderation komplexer Abstimmungsprozesse zwischen Jugendamt, freien Trägern und weiteren Institutionen
- Sicherer Umgang mit rechtlichen Vorgaben zu Schutzkonzepten, Datenschutz und Dokumentationspflichten
- Fundierte Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht (insbesondere §§ 8a, 8b, 72 a SGB VIII) sowie dem Gesetz zur Stärkung der Kooperation im Kinderschutz
Sobald geeignete Bewerbungen für die Stelle vorliegen, werden unmittelbar Bewerbungsgespräche durchgeführt.