Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist die größte Arbeitgeberin im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV).
In unseren Behörden arbeiten deutschlandweit engagierte Menschen für lebendige Wasserstraßen.
Wir verknüpfen Verkehrsmanagement, Ökologie und Ökonomie mit moderner Technik, um die vielfältigen Funktionen von Wasserstraßen und Schifffahrt für die Daseinsvorsorge und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Einklang mit den natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und nachhaltig zu verbessern. Kommen Sie zu uns! Gestalten Sie unsere Aufgaben und Ziele aktiv mit!
Die Eingruppierung für Tarifbeschäftigte erfolgt je nach Erfüllung der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 9b TV EntgO Bund. Ihre Berufserfahrung kann bei der Bemessung des Eingangsentgeltes ggfs. berücksichtigt werden.
Beamtinnen und Beamte der WSV sind bewerbungsfähig. Für sie ist die Stelle der Besoldungsgruppe A9 BBesG zugeordnet (vorbehaltlich der abschließenden Bewertung nach KGSt, eine Planstelle steht nicht zur Verfügung). Die Versetzung erfolgt unter Mitnahme der derzeitigen Planstelle.
Informationen zum TVöD finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern (www.bmi.bund.de) bzw. unter dem Link https://bezuegerechner.bva.bund.de).
Darüber hinaus bieten wir:
- Ein spannendes und zukunftsorientiertes Aufgabenfeld, wobei wir Berufsanfängern gerne eine Chance geben
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TVöD Bund:
o eine Jahressonderzahlung in Höhe von 90% des Monatstabellenentgelts
o 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche
- Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch:
o Flexible, moderne Arbeitszeitmodelle
o Verschiedene Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung
o Mobiles Arbeiten
- Eine betriebliche Altersversorgung (VBL)
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Zuschüsse zur vermögenswirksamen Leistung
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Ein umfangreiches Weiterbildungsangebot u.a. im eigenem Aus- und Fortbildungszentrum
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Ein Sozialwerk mit einem breit gefächerten Freizeit-, Erholungs- und Begegnungsangebot
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Eine Sozialberatung und gesundheitliche Förderung durch Angebote vor Ort
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Zuschuss zum Deutschland-Jobticket
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden für Tarifbeschäftigte bei einer Vollzeitbeschäftigung.
Es besteht die Möglichkeit der Übernahme der Umzugskosten für einen Umzug an den neuen Dienstort (oder Einzugsgebiet) nach den Bestimmungen des Bundesumzugskostengesetzes im Anschluss an die Probezeit.