Die Friedrich-August-Genth-Schule (FAG) ist eine kooperative Gesamtschule ohne Oberstufe, und sie vereint somit den gymnasialen Zweig, den Realschulzweig und den Hauptschulzweig in einer Schule und auf einem Schulgelände.
Die Friedrich-August-Genth-Schule versteht sich als Schulgemeinde, in der sich alle Beteiligten einander offen und ehrlich in gegenseitiger Wertschätzung begegnen. Das gemeinsame Bestreben ist es, eine Lernumgebung zu schaffen, die jede und jeden herausfordert, in Gemeinschaft mit und von anderen zu lernen, sich zu entfalten und sich zu einer mündigen Bürgerin bzw. mündigen Bürger zu entwickeln. Heterogenität und Vielfalt prägen im Schnittpunkt von dörflicher und kleinstädtischer Sozialisation die Schülerinnen und Schüler an der Schule. Weitere Informationen sind auf unserer Homepage www.genth-schule.de zu finden.
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber (m/w/d) ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien
- mehrjährige Unterrichtserfahrung (mind. 3 Jahre) an einer kooperativen Gesamtschule in der Sekundarstufe I
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- erfolgreiche Tätigkeit in schulischen oder in im schulischen Interesse liegenden Ämtern und Aufgaben, insbesondere in der Unterstützung der Schulleitung bei der Pflege der LUSD
- unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere
o Medienkompetenz
- Selbstkompetenz, insbesondere
o Planungs- und Organisationsfähigkeit
o Zuverlässigkeit
- Soziale Kompetenz, insbesondere
o Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des Personennah- und Regionalverkehrs in Form einer persönlichen, nicht übertragbaren Fahr-karte mit der Bezeichnung Landesticket Hessen.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei der Auswahl mit gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Bewerbungen können elektronisch oder in Papierform eingereicht werden. Elektronische Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie über das Bewerberportal unter https://stellensuche.hessen.de erfolgen.
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung bitte vorrangig direkt über das Bewerberportal.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau eingehen.
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Personen, die sich bereits in einem unbefristeten Dienst- und Beschäftigungsverhältnis zu dem Land Hessen befinden.
Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen ei-ne Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst entsprechend.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner (w/m/d) zur Verfügung:
- Herr Dirk Eckrich, Schulleiter der Friedrich-August-Genth-Schule
- Frau Carmen Heim, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte
- Herr Christian Krömer, Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Weitere Hinweise zu Ausschreibungen von Beförderungsstellen (Oberstudienrats- und Funktionsstellenbesetzungsverfahren) entnehmen Sie bitte der Seite des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen im Internet:
https://kultus.hessen.de/Ueber-uns/Stellenangebote/Befoerderungsstellen