entsprechend § 7 KiTaG in Voll- oder Teilzeit.
In den Einrichtungen werden für Kinder ab 1 Jahr bis zum Schuleintritt sowohl die Ganztagesbetreuung, Regelbetreuung und/oder die verlängerten Öffnungszeiten angeboten.
Das bringen Sie idealerweise mit:
- Eine abgeschlossene Ausbildung mit staatlicher Anerkennung als Erzieher/in, Kinderpfleger/in oder eine abgeschlossene Ausbildung entsprechend dem § 7 KiTaG
- Ein abgeschlossenes Studium Bachelor of Arts Frühkindliche Bildung und Erziehung oder Elementarpädagogik
- Fundiertes Fachwissen in den Bereichen Orientierungsplan, Beobachtung und Dokumentation
- Ein positives Verständnis zum Thema Bildungspartnerschaft
- Freunde, Engagement und Verantwortungsbewusstsein bei der täglichen Arbeit mit Kindern
- Bereitschaft zur konzeptionellen Arbeit und Erweiterung des Fachwissens
- Affinität zu einer situations- und zielorientierten Arbeitsweise
Sind Sie nach dem 31.12.1970 geboren, ist gemäß § 20 Abs. 8 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz bzw. über eine Immunität gegen Masern erforderlich. Dieser Nachweis ist zwingend vor Beschäftigungsbeginn vorzulegen.
Albstadt ist mit rund 47.000 Einwohnern hochgelegen das Zentrum der Südwestalb. Die Stadt ist Industrie-, Technologie- und Hochschulstandort. Mit kurzen Wegen, preiswertem Wohnen und viel Natur bietet sie beste Chancen für erstklassige Work-Life-Balance.
Kontakt
Frau Nadine Conzelmann
Sachgebietsleitung Kindertageseinrichtungen,
Tel.-Nr.: 07431 160-2539
Wenn Sie das Leben und Arbeiten weit über normal interessiert, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen online über unser Bewerbungsportal bis 19.07.2026 19.07.2026