Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Die Tätigkeit erfordert die Bereitschaft zu Dienstreisen.
Zur Besetzung der Position werden wir mit Bewerbenden, die sich in der engeren Auswahl befinden, Gespräche führen.
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftige im Gesundheits- und Sozialwesen der Nachweis einer Masernschutzimpfung für nach 1970 Geborene verpflichtend vor einer Einstellung nachzuweisen sind.