Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren. Einschlägig sind handwerkliche Berufe, die mit der Instandhaltung oder Wartung von Gebäuden und Grundstücken zu tun haben.
Bewerbungen von Dienstkräften auch ohne erfolgreich o.a. abgeschlossene Ausbildung, jedoch mit mehrjährigen handwerklichen nachgewiesenen Erfahrungen, sind erwünscht. Die tarifliche Eingruppierung erfolgt dann in Entgeltgruppe 4 TV-L.
Entsprechende Nachweise zur Erfüllung der formalen Voraussetzungen sind beizufügen.
Darüber hinaus ist erforderlich:
- Körperliche Belastbarkeit (Heben und Tragen bis 20 kg, für Leiterarbeiten bis 4 m Höhe sowie für Tätigkeiten im Freien)
- Führerschein Klasse B
- Vorausgesetzt wird die Bereitschaft zur Leistung von Diensten zu ungünstigen Zeiten, insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende
Hinweis:
Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen etc. können nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese auch mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.
Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit kann über das „Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen“ (anabin.de) belegt werden.
Qualifizierungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erlangt wurden, müssen mit einem Nachweis über die Gleichwertigkeit belegt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen inklusiver aller Urkunden, Leistungsnachweise, etc. sind grundsätzlich in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung einzureichen.