Freuen Sie sich auf folgende interessante Aufgaben:
Sie bearbeiten federführend Grundsatzangelegenheiten des Strahlenschutzgesetzes:
- Grundsatzangelegenheiten des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSG) bei der Anwendung am Menschen
- Mitwirkung bei Grundsatzangelegenheiten des Medizinprodukterechts
mit dem Ziel des einheitlichen Vollzugs der europäischen und bundesdeutschen Rechtsvorschriften durch die Verwaltungsbehörden der Länder unter Berücksichtigung der Interessen Thüringens.
Dazu gehören u.a.:
- die Vertretung des Freistaats Thüringen und die Mitarbeit in länderübergreifenden Gremien (u.a. Fachausschuss Strahlenschutz und deren Unterarbeitsgruppen, Arbeitsgruppe NiSG),
- die Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren
- die Mitwirkung am Verbraucherschutzbericht sowie bei der Erstellung von Notfallplänen des Freistaat Thüringens zum radiologischen Notfallschutz
- die Beantwortung von Petitionen und parlamentarischen Anfragen, die Erstellung von Redebeiträgen für die Hausleitung, die Ausarbeitung fachlicher Stellungnahmen
- die Ausübung der Fachaufsicht über das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (u.a. Grundsatzfragen, Konzepte, Durchsetzung des Vollzugs, fachliche Anleitung und Austausch)
- Koordinierung der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr in Thüringen sowie Wahrnehmung von Berichtspflichten an das BMUKN
- Mitwirkung in Netzwerken in Thüringen und Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
Wir erwarten:
- einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss in einer ingenieurtechnischen/naturwissenschaftlichen Fachrichtung oder einem medizinisch-technischen Studiengang (Master of Engineering, Master of Science, Dipl.-Ing. Univ.)
- bzw. andere geeignete wissenschaftliche Hochschulabschlüsse (Diplom Uni, Master FH/Uni), die gemäß TV-L zur Ausübung der Tätigkeiten befähigen (Prüfung erfolgt anhand der Modulpläne)
Damit überzeugen Sie uns:
- mehrjährige Berufserfahrung im Strahlenschutz oder in der Strahlenanwendung
- fundierte Kenntnisse und deren rechtssichere Anwendung insbesondere im Strahlenschutz- und Medizinprodukterecht
- ausgeprägtes analytisch- strategisches und ganzheitlich-vernetztes Denken im Umgang mit komplexer Rechtsmaterie sowie bei konzeptionellen Fragestellungen
- souveränes Auftreten und hervorragende Kommunikationskompetenz: situationsangepasst sind Verhandlungsgeschick und/oder Konfliktlösungskompetenz einzusetzen
- stringente Ergebnis-/ Zielorientierung verbunden mit selbständig-strukturierter Arbeitsorganisation
Wünschenswert sind fundierte Erfahrungen in der fachlichen Vertretung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse auf dem Gebiet des Strahlenschutzes auf Expertenebene sowie deren Kommunikation gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Verbänden und der Öffentlichkeit.
Gute Gründe, Mitarbeiter:in im TMSGAF zu werden:
IHR MEHRWERT: ein abwechslungsreiches Aufgabenspektrum mit gesellschaftlichem Nutzen an der Schnittstelle von Politik, Verwaltung und Bürger:innen
SICHERHEIT: Arbeitsplatzsicherheit und attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung TV-L, VWL, 30 Urlaubstage, Gleitzeittage, betriebliche Altersvorsorge, Krankengeldzuschuss, Sabbatical, mögliche Verbeamtung)
MOBILITÄT: exzellente Anbindung an den ÖPNV, ortsnahe Parkplätze
VEREINBARKEIT VON ARBEIT UND PRIVATLEBEN: flexible Arbeits- und Teilzeitregelungen, mobiles Arbeiten bis zu 60% der wöchentlichen Arbeitszeit
MODERNE ARBEITSPLATZAUSSTATTUNG: ergonomische Arbeitsplätze (z.B. zwei Monitore, höhenverstellbarer Schreibtisch, IT-Ausstattung Mobilarbeit, etc.)
WEITERBILDUNG: vielfältige externe und interne Angebote, Bildungsfreistellung bis zu 5 Tage pro Jahr
BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT: Sportkurse, Gesundheitstage, Kantine vor Ort, Parkanlage und Steigerwald in unmittelbarer Büronähe, etc.
ONBOARDINGPROZESS: für Ihren optimalen Start bei uns.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung bis zum 06.08.2026 .
Bitte nutzen Sie zur Bewerbung ausschließlich das Onlineportal des Freistaats:
https://karriere.thueringen.de
Das TMSGAF begrüßt Bewerbungen ALLER Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung oder Nationalität.
Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung.
Auf dem Dienstposten ist bei Erfüllung aller beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen eine Verbeamtung möglich.
Für Bewerber:innen, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um Übersendung einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte mit Angabe der personalaktenführenden Stelle gebeten.
Über Ihren Bewerbungsweg zu uns können Sie sich informieren unter:
soziales.thueringen.de/ministerium/hinweise-zu-stellenangeboten