ᐅ Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung
ᐅ Pflichteinsätze in der
allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen
Langzeitpflege in stationären Einrichtungen
ambulanten Akut- und Langzeitpflege
ᐅ Pflichteinsätze in speziellen Bereichen der
pädiatrischen Versorgung
allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung
Alle Auszubildenden durchlaufen die gleichen Pflichteinsätze. Die Pflichteinsätze in der allgemeinen Pflege und der Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels absolviert werden.
ᐅ Vertiefungseinsatz, letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung
ᐅ weitere Einsätze z.B. Hospiz, Beratungsstellen etc.