Wir erwarten:
die Laufbahnbefähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst und/oder einen geeigneten wissenschaftlichen Hochschulabschluss. In Betracht kommen auch Beamtinnen/Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Beschäftigte mit langjährigen einschlägigen Berufserfahrungen.
Erwünscht sind darüber hinaus:
Leitungserfahrung und die Beherrschung der wesentlichen Instrumente einer motivierenden und wertschätzenden Personalführung,
die Fähigkeit, haushalterische Sachverhalte und Zwänge hochschulintern adäquat zu kommunizieren,
einschlägige Berufserfahrung, möglichst im Hochschulbereich,
Erfahrungen in der Bewirtschaftung öffentlicher Haushalte sowie im Umgang mit betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten,
Erfahrungen in der Gestaltung von Verwaltungsprozessen mit BPMN 2.0 und deren Optimierung sowie im kennzahlengestützten Controlling zur kontinuierlichen Qualitäts- und Ergebnissicherung,
Erfahrungen in der Anwendung der hierfür erforderlichen Software (neben Microsoft Office auch HIS-ERP mit den einschlägigen Modulen wie FSV, IVS, BAU, Cob, usw. und HISinOne BI),
steuerrechtliche Kenntnisse.
Bei entsprechender Qualifikation und Erfahrung kommt die Übertragung der Kanzlervertretung unter Gewährung einer nicht ruhegehaltsfähigen Zulage gemäß § 62b LBesG BW in Betracht.