Am Staatlichen Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis ist zum nächst möglichen Zeitpunkt eine halbe Abordnungsstelle für eine UBUS-Koordinatorin oder einen UBUS-Koordinator (m/w/d) zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach den tarifrechtlichen Bestimmungen in die Entgeltgruppe 11 TV-H für die Dauer der Wahnehmung der Abordnungsaufgaben.
Dienstort ist das Staatliche Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis in Gießen.
Im Land Hessen beraten und begleiten 15 Staatliche Schulämter die Schulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Als eigenständige untere Schulaufsichtsbehörden sind sie dabei direkt an das Hessiche Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen angebunden.
Die Aufgaben der Staatlichen Schulämter leiten sich aus dem Hessischen Schulgesetz ab. Sie gliedern sich in die vier Bereiche Aufsicht, Service, Unterstützung und Interne Dienste.
Das Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis mit seinen über 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für insgesamt 142 Schulen, circa 4.500 Lehrkräfte und circa 46.700 Schülerinnen und Schüler verantwortlich.
Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis hat sein Dienstgebäude am Rande der Universitätsstadt und ist daher aufgrund der Infrastruktur sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Daneben ist das Staatliche Schulamt auch mit dem privaten PKW gut zu erreichen. Den Bediensteten stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Zu der Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft für unterrichtsbegleitende
Unterstützung an einer hessischen Schule werden im Rahmen der Abordnung
zusätzlich folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Beratung und Unterstützung der zuständigen schulfachlichen Aufsichtsbeamtin
oder des zuständigen schulfachlichen Aufsichtsbeamten, der Leitung
Pädagogische Unterstützung sowie der Schulpsychologie in Belangen der
unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte.
- Beratung und Unterstützung der sozialpädagogischen Fachkräfte für
unterrichtsbegleitende Unterstützung.
- Erfassung und Analyse überregionaler, regionaler sowie schulamtsspezifischer
Besonderheiten und zielgruppengerechte Aufbereitung der Ergebnisse.
- Mitinitiierung und Pflege eines Netzwerks der Koordinatorinnen und
Koordinatoren innerhalb und zwischen den Schulamtsverbünden sowie
Sicherstellung und Dokumentation eines regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustauschs.
- Zusammenarbeit mit Schulträgern und den öffentlichen und freien Trägern der
Jugendhilfe im Aufsichtsbereich.
Allgemeine berufliche Qualifikationen, Kenntnisse, Erfahrungen:
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Einschlägige abgeschlossene Hochschulbildung aus dem Bereich
Sozialpädagogik, Pädagogik oder Soziale Arbeit,
- Nachweis einer aktuellen mehrjährigen Tätigkeit als UBUS-Fachkraft an einer
Schule im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis,
- überdurchschnittliche Leistungen,
- Bereitschaft zur Übernahme der o.a. Aufgaben einschließlich regionaler und
überregionaler Einsatzbereitschaft.
- Die nachstehenden Voraussetzungen sollten möglichst weitgehend erfüllt werden:
- Kenntnisse der regionalen Bildungslandschaft und landesweiter Strukturen,
- Programme und Vorgaben zur Arbeit von sozialpädagogischen Fachkräften an
Schulen,
- Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich schulischer und regionaler
Unterstützungsmaßnahmen,
- Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Zusammenarbeit mit
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe an Schulen.
Fachliche und überfachliche Kompetenzen, die als besonders relevant angesehen
werden:
- Bereitschaft, sich vertiefte sozialrechtliche Kenntnisse sowie fundierte
Kenntnisse des hessischen Schulsystems anzueignen und anzuwenden,
- Bereitschaft zur fachlichen Fort- und Weiterbildung,
- ausgeprägte Dialog- und Kommunikationsfähigkeit sowie Empathie,
- hohes Maß an Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit,
- hohe Beratungskompetenz,
- Planungs- und Organisationskompetenz,
- Konflikt- und Kritikfähigkeit,
- Eigeninitiative, Handlungskompetenz und ausgeprägte Fähigkeit zu
- selbständigem Arbeiten,
- Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit,
- Genderkompetenz,
- Interkulturelle Kompetenz sowie Medienkompetenz.
- Eine leistungsgerechte Bezahlung in der Entgeltgruppe 11 TV-H,
- Ein aufgeschlossenes, freundliches Team und einer Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen,
- Ein moderner Arbeitsplatz, unter Berücksichtigung des betrieblichen Gesundheitsmanagements,
- Flexible Arbeitszeitmodelle und kollegiale Absprachen unterstützen Sie dabei, Familie und Beruf zu vereinbaren,
- Möglichkeit an Fortbildungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung teilzunehmen,
Wir bitten Sie, das elektronische Bewerbungsverfahren zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Die Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorganges hoch.
Sollten dennoch Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Frau Kerstin Gromes, Staatliches Schulamt Gießen, [email protected], 0641/20081-431
- die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle,
- die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle.
Bewerbungskosten und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem möglichen Auswahlgespräch werden nicht erstattet.