Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Es handelt sich um eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit. Ihre Eignung dazu wird im Rahmen einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) gemäß § 10 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG M-V) festgestellt.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird das Einverständnis zum Auskunftsersuchen aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) erwartet.
Ihre Einstellung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
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deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU
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nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Hinweis: Diese Voraussetzung wird bei Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern als erfüllt angesehen. Andere Bewerber bringen bitte ein entsprechendes Sprachzertifikat bei.
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: