1. Angaben zur Person und Tätigkeit
Tätigkeit: Verwaltung / Büro Arbeitsort: Potsdam Arbeitszeit: Montag bis Freitag, jeweils 5 Stunden
Arbeitszeit: ca. 10:15 Uhr bis 15:15 Uhr
Gehalt: Wird vom Amt entschieden, als Maßstab für der aktuelle Mindestlohn genommen.
Ich bin auf einen Rollstuhl angewiesen und übe eine Tätigkeit im Bereich Verwaltung und Büro aus. Aufgrund meiner körperlichen Einschränkungen benötige ich während meiner Arbeitszeit Unterstützung durch eine Arbeitsassistenz. Die Arbeitsassistenz ermöglicht mir, meine beruflichen Aufgaben möglichst selbstständig und gleichberechtigt auszuüben.
2. Aufgabe der Arbeitsassistenz
Die Arbeitsassistenz unterstützt mich bei Tätigkeiten, die ich aufgrund meiner körperlichen Einschränkungen nicht oder nur eingeschränkt selbstständig durchführen kann. Dabei übernimmt die Arbeitsassistenz nicht meine eigentliche berufliche Tätigkeit. Meine fachlichen Aufgaben, Entscheidungen und die Verantwortung für meine Arbeit bleiben vollständig bei mir. Die Unterstützung dient ausschließlich dazu, körperlich bedingte Einschränkungen am Arbeitsplatz auszugleichen.
3. Konkrete Unterstützung
Zu den Aufgaben der Arbeitsassistenz gehören insbesondere:
- Unterstützung bei der Organisation und Vorbereitung meines Arbeitsplatzes
- Holen und Bringen von Arbeitsmaterialien und Unterlagen
- Unterstützung beim Erreichen von Gegenständen, die für mich aufgrund meiner körperlichen Einschränkungen nicht erreichbar sind Öffnen und Schließen von Türen, Schränken, Schubladen und ähnlichen Einrichtungen
- Unterstützung beim Sortieren, Ablegen und Bereitstellen von Unterlagen
- Durchführung notwendiger Botengänge innerhalb des Arbeitsplatzes
- Unterstützung bei der Nutzung von für meine Arbeit erforderlichen Räumlichkeiten und Einrichtungen
- Unterstützung bei körperlich belastenden oder für mich nicht selbstständig ausführbaren Handgriffen
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Nachbereitung meines Arbeitsplatzes
- sonstige unmittelbar arbeitsbezogene Handreichungen, die aufgrund meiner körperlichen Einschränkungen erforderlich sind
4. Abgrenzung zu meiner beruflichen Tätigkeit
Die Arbeitsassistenz übernimmt keine fachlichen Aufgaben meiner Stelle. Insbesondere führt die Assistenz keine Verwaltungsaufgaben eigenständig für mich aus, trifft keine fachlichen Entscheidungen und ersetzt mich nicht bei meiner eigentlichen Arbeit. Ich führe meine Verwaltungs- und Bürotätigkeiten selbstständig aus. Die Arbeitsassistenz unterstützt mich lediglich bei den Tätigkeiten, die ich aufgrund meiner körperlichen Einschränkungen nicht selbst durchführen kann.
5. Anforderungen an die Arbeitsassistenz
Für die Tätigkeit benötige ich eine zuverlässige, verantwortungsbewusste und hilfsbereite Person. Wichtig sind insbesondere:
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Geduld und Einfühlungsvermögen
- Respektvoller Umgang
- Wahrung meiner Privatsphäre und Diskretion
- Verständnis für die Bedürfnisse eines Rollstuhlnutzers
- Bereitschaft, mich bei meinen täglichen Arbeitsabläufen zu unterstützen
- Selbstständiges und umsichtiges Arbeiten
- Wahrung meiner Selbstbestimmung
Eine spezielle Ausbildung im Verwaltungsbereich ist für die Arbeitsassistenz nicht erforderlich.
6. Selbstständigkeit und Selbstbestimmung
Die Arbeitsassistenz soll mich nicht bei meiner eigentlichen Arbeit ersetzen, sondern mir ermöglichen, meine berufliche Tätigkeit trotz meiner körperlichen Einschränkungen selbstständig auszuüben. Ich entscheide selbst, wie ich meine beruflichen Aufgaben erledige. Die Arbeitsassistenz unterstützt mich lediglich bei den körperlich bedingten Hindernissen, die ich nicht eigenständig überwinden kann.
7. Umfang der Arbeitsassistenz
Ich benötige die Unterstützung regelmäßig an fünf Arbeitstagen pro Woche: Montag bis Freitag, jeweils von ca. 10:15 Uhr bis 15:15 Uhr (5 Stunden täglich). Der konkrete Unterstützungsbedarf kann je nach Arbeitsablauf und Tätigkeit variieren.
Gehalt: 1.300,00€ - 1.700,00€ pro Monat
Arbeitsort: Vor Ort