Duales Studium - Bachelor of Laws (Stadtinspektoranwärter*in, Diplom-Verwaltungswirt*in) zum 1. September 2027
Es handelt sich um ein duales Studium für die Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst), welches sich in fachpraktische Abschnitte in verschiedenen Fachbereichen und die fachtheoretischen Abschnitte an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW am Studienort Herne gliedert. Geschulte Ausbilder*innen unterstützen dich dabei in den unterschiedlichen Bereichen. Du wirst zu Beginn der Ausbildung zum/zur "Stadtinspektoranwärter*in" im Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt.
Die Studienschwerpunkte liegen für den Bachelor of Laws im Bereich Rechtswissenschaften unter anderem in den Gebieten Verwaltungsrecht, Privatrecht, Staats- und Europarecht, Kommunalrecht sowie im Bereich Wirtschaftswissenschaften mit den Gebieten Volkswirtschaftslehre, öffentliche Betriebswirtschaftslehre, öffentliche Finanzwirtschaft und Informations- und Kommunikationstechnik.
Anwärterbezüge (Verdienst):
Die Bezüge der Beamtenanwärter*innen richten sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz.
Der Anwärtergrundbetrag beträgt monatlich 1.555,68 Euro brutto.
Ggf. werden Familienzuschläge gem. § 43 Landesbesoldungsgesetz NRW gezahlt.
Einstellungsvoraussetzungen:
- uneingeschränkte Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine andere gleichwertige Qualifikation
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates
- Es gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen nach § 14 des Landesbeamtengesetzes für das Land NRW.
- Gesundheitliche Eignung (Nach dem erfolgreich bestandenen Auswahlverfahren erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung.)
Hier findest du weitere Infos und ein Video zum Beruf: www.recklinghausen.de/ausbildung
Bewerbung:
Wir freuen uns auf deine Bewerbung bis spätestens zum 27. September 2026 ausschließlich online über unser Bewerbungsportal Interamt.
Hier gelangst du zur Online-Bewerbung:
https://interamt.de/koop/app/stelle?17&id=1457049
Bewerber*innen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten der Bewerbung beifügen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden entsprechend dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadt Recklinghausen berücksichtigt.
Die Stadtverwaltung Recklinghausen fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiter*innen. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Personen ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Mit der Eingabe der Bewerbung erklärst du dich damit gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden und zum Zwecke des Auswahlverfahrens an das Studieninstitut Westfalen Lippe und Prof. Dr. KAUFFELD & LORENZO sowie zu Zwecken der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) weitergeleitet werden. Beachte hierzu die Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten auf der Homepage der Stadt Recklinghausen www.recklinghausen.de/Datenschutz