Wasser ist Leben – aber auch eine Herausforderung.
Der Schutz der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung – insbesondere in Krisenzeiten gehört zu den Vorrangigen Aufgaben der Daseinsfürsorge. Darüber hinaus ist es notwendig, die knappe Ressource Wasser durch Erhebung eines Wasserentnahmeentgeltes fair und ausgewogen zu sichern und bewirtschaften.
Hochwasserereignisse nehmen zu und stellen eine wachsende Gefahr für Menschen und Sachwerte dar. Eines der Instrumente der vorbeugenden Gefahrenabwehr ist die wasserrechtliche Plangenehmigung von z.B. Deichen und Dämmen.
In dieser verantwortungsvollen Position übernehmen Sie insbesondere:
- die selbstständige Festsetzung von Wasserentnahmeentgelten,
- Schutz der Trinkwassereinzugsgebiete durch den Vollzug der Trinkwassereinzugsgebietsverordnung (TrinkwEGV),
- Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung durch den Vollzug des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSiG) sowie
- Erteilung von Planfeststellungsbeschlüssen für Gewässerausbauten (förmliches Verfahren), insbes. Hochwasserdämme und Erteilung von gehobenen Erlaubnissen und Bewilligungen im förmlichen Verfahren
Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz und zur rechtssicheren Gewässerbewirtschaftung in unserem Zuständigkeitsbereich.