Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass "Einstellungsverfahren in den hessischen
Schuldienst (Einstellungserlass)" in der jeweils geltenden Fassung.
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus der "Richtlinie für die Tätigkeit sozialpädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und an Schulen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und an allgemeinen Schulen mit inklusiver Beschulung in diesen Förderschwerpunkten" vom 2. Dezember 2019 ergeben.
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber hat folgende Aufgaben der o.g. Stelle wahrzunehmen:
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Übernahme von unterstützenden Erziehungsaufgaben im Klassenteam
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Kleingruppenarbeit und individuelle Förderung in den Bereichen Wahrnehmung, Nahrungsaufnahme, hygienische Versorgung, allgemeine Selbstversorgung, lebenspraktische Tätigkeiten, Unterstützte Kommunikation (UK), Bewegung
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medizinische Versorgung und Pflege komplex behinderter und chronisch kranker Schülerinnen und Schüler (u.a. Stoma- und Katheterversorgung, Diabeteskontrolle, Medikamentengabe, Sondieren)
- Beteiligung an Klassenfahrten, Tagesausflügen und schulischen Veranstaltungen
Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
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jeweils abgeschlossene Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher oder zur staatlich anerkannten Heilpädagogin / zum staatlich anerkannten Heilpädagogen oder zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin / zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert:
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Kenntnisse in Unterstützter Kommunikation
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Kenntnisse im Umgang mit Menschen mit Autismus-Spektrumsstörung
Stellenumfang: 1,0 Stelle
Entgeltgruppe: ausbildungsangemessen
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch Qualifikationsnachweise, durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.