Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass "Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst (Einstellungserlass)" in der jeweils geltenden Fassung.
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber hat folgende Aufgaben der o.g. Stelle wahrzunehmen:
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Mitarbeit bei der Organisation, Koordination und Weiterentwicklung des pädagogischen Ganztagsangebots mit kulturellem Schwerpunkt (U.a. Kulturabend, Projektwoche, Kurse in ästhetischer Bildung, Steuergruppe Ganztag).
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Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Lernzeiten und Hausaufgabenbetreuung für die Jahrgänge 5–7.
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Mitwirkung bei Evaluation, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Ganztagsangebote.
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Anleitung und Begleitung von Mitarbeitenden in der Nachmittagsbetreuung.
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Unterstützung bei der Koordination von FSJ-Kräften sowie Praktikantinnen und Praktikanten im Ganztag.
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Organisation und Betreuung der Ausbildung von Schülermentorinnen und -mentoren.
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Durchführung von Schulungen für Hausaufgabenmentorinnen und -mentoren sowie Lerncoaches.
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Unterstützung in der pädagogischen Morgen- und Mittagsbetreuung sowie in Lernzeiten.
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Aufsicht und Begleitung der verschiedenen Ganztagsangebote.
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Unterstützung von Lehrkräften, Klassen und einzelnen Schülerinnen und Schülern – auch im Bereich inklusiver Beschulung.
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Durchführung von Angeboten wie (Klassen-)Sozialtraining, Einzelfallhilfe sowie Begleitung herausfordernder Schülerinnen und Schüler.
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Individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler in ihrer schulischen, persönlichen und sozialen Entwicklung.
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Enge Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team sowie Abstimmung mit der Schulsozialarbeit.
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Beratung von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern zu sozialpädagogischen Fragestellungen (u. a. Bildung und Teilhabe, Mediation, Konfliktlösung).
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Begleitung bei schulischen Aktivitäten wie Ausflügen oder Unterrichtsgängen.
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Begleitung von Kindern in sozial-emotional belastenden Situationen.
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Ansprechperson für Themen wie Mobbing, Cybergrooming und sexualisierte Gewalt.
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Mitarbeit an der Entwicklung und Umsetzung von Präventionskonzepten (z. B. Prävention im Team – PiT).
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Aktive Vernetzung mit inner- und außerschulischen Partnern (Jugendamt, therapeutische Einrichtungen, Bildungsträger, Eingliederungshelfende).
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Mitwirkung bei der inhaltlichen Gestaltung der schulischen "HWS-Stunde" (Helfen–Wachsen–Soziales).
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Kooperation mit Eltern, Elternvertretungen sowie externen Bildungspartnern.
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Unterstützung bei der Integration von Schülerinnen und Schülern mit nicht deutscher Herkunftssprache.
Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
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Studienrichtung/Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik/Pädagogik (Bachelor/Diplom FH/Master/Diplom UNI/Magister) oder gleichwertige Abschlüsse
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert:
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Pädagogisches Fachwissen zur Förderung von Kindern im kognitiven und sozialemotionalen Bereich
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Beratungskompetenz
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Selbstständigkeit sowie Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit
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Mindestens dreijährige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
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Flexibilität und Kreativität
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Lösungsorientiertes Arbeiten
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Zuverlässigkeit
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Teamfähigkeit
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Organisationskompetenz
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Interkulturelle Kompetenz
Der Bewerbung sind die üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, sowie etwaige weitere Nachweise) beizufügen. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zu den Stellenausschreibungen.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.