Im Geschäftsbereich der Polizeidirektion Mainz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für die Dauer einer Vertretung, längstens jedoch bis zum 31.12.2028, die nachfolgende Stelle mit maximal 21 Wochenstunden zu besetzen:
Sachbearbeitung im Geschäftszimmer (m/w/d)
Die Stelle ist bei der Polizeiinspektion Mainz 3 befristet zu besetzen.
Zur Erledigung der in einem Geschäftszimmer einer Polizeiinspektion anfallenden Organisations- und Verwaltungsarbeiten gehören insbesondere:
Zeitwirtschaft: Zentrale Zeiterfassung WSD, Monatliche Zeiterfassung, Elektronische Verwaltung von Arbeitszeit in TEMPUS, Erstellen von Übersichten auf GAP-Konformität
Asservatenmanagement
Bearbeitung von Postein- und Postausgängen
Registrative Arbeiten im Vorgangsbearbeitungssystem
Personalverwaltungsangelegenheiten
Terminüberwachung/Führung der Wiedervorlage/Führung sonstiger Listen
Aktenablage nach Aktenplan/ Zweitschriftenablage und Pflege
Beschaffung und Verwaltung von Büroverbrauchsmaterial (soweit nicht durch SB Technik erledigt) sowie von Fachliteratur und Dienstvorschriften
Information über Fortbildungsveranstaltungen und Weiterleitung von Anmeldungen
Durchführung von Rapport-/Kurierfahrten
ggf. Schreibdienst
Eine Ergänzung der Aufgaben bleibt vorbehalten.
Wir erwarten von Ihnen:
Abgeschlossene Berufsausbildung (wünschenswert wäre eine Ausbildung im Bereich Bürokaufleute, Rechtsanwaltsfachangestellte, o.ä., sollte keine Berufsausbildung nachgewiesen werden können, bitten wir um einen Nachweis über vergleichbare fachliche Qualifikationen (z. B. entsprechende Berufserfahrung),
Belastbarkeit/Stressresistenz
Gute Auffassungsgabe und Denk- und Urteilsvermögen
Einfallsreichtum und Initiative
Selbständigkeit und Entschlusskraft
Organisationsfähigkeit und Flexibilität
Soziale Kompetenzen (Teamfähigkeit, einwandfreie Umgangsformen)
Sehr gute EDV-Kenntnisse –sicherer Umgang mit den notwendigen EDV-technischen Anwendungen (wie z.B. MS-Office-Produkte)
Sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Die arbeitsvertraglichen Bedingungen und das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen (Qualifikationen) bis Entgeltgruppe 6 Anlage I der Entgeltordnung zum TV-L. Die Zuordnung zu den Entwicklungsstufen erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen einschlägigen Erfahrungen.
Allgemeine Hinweise:
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Bei Jobsharing wird eine Besetzung in der Summe von 100 Prozent angestrebt. Bei der Stellenbesetzung kann über eine Berücksichtigung teilzeitbeschäftigter Bewerberinnen und Bewerber unter Beachtung von Umfang und Verteilung der täglichen Arbeitszeit entschieden werden.
Das Polizeipräsidium Mainz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Aus diesem Grund sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation gemäß § 8 Abs. 1 LGG berücksichtigt.
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sie haben das Recht, im Vorfeld zu Auswahlgesprächen Kontakt mit der Gesamtvertrauensperson für Menschen mit Behinderung aufzunehmen. Sie erreichen die Vertretung per Mail: PPMainz.GVSB(at)polizei.rlp.de
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeits-überprüfung gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 Polizeiordnungsgesetz (POG); eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u.a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungs-beamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter“.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift „Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mit-zubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die „Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter“.
Es wird darauf hingewiesen, dass die unterzeichnenden Unterlagen zunächst elektronisch als Scan zu übersenden, im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Für Fragen steht Ihnen Herr Schreiner (Tel. 06131- 65 32315) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen:
Aussagekräftige Bewerbungen mit Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf und Nachweisen über erworbene Fähigkeiten bitten wir bis spätestens 9. August 2026 in elektronischer Form an PPMainz.PV3.Bewerbungen(at)polizei.rlp.de oder per Post an folgende Adresse zu richten:
Polizeipräsidium Mainz
Referat PV 3
Valenciaplatz 2
55118 Mainz
Bei internen Bewerbungen ist die Leitung der eigenen Dienststelle bzw. Organisationeinheit nachrichtlich zu beteiligen. Mit der Bewerbung ist gleichzeitig das schriftliche Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erteilen.
Bitte stellen Sie uns ausschließlich Kopien oder Abschriften zur Verfügung, da keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt. Eingangsbestätigungen werden nicht erstellt, Sie können jedoch jederzeit nachfragen, ob Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie im Internetauftritt der Polizei Rheinland-Pfalz unter www.polizei.rlp.de/de/service/datenschutzinformationen.