Für fachliche und personalwirtschaftliche Fragen steht Ihnen, vom Bundesministerium des Innern, Frau Bani unter der Telefonnummer 030 18681-12122, Frau Gawlik unter der Telefonnummer 030 18681-10364 und Frau Mey unter der Telefonnummer 030 18681-11706 gerne zur Verfügung.
Wenn Sie sich vom vorgenannten Aufgabenspektrum angesprochen fühlen und dem Anforderungsprofil entsprechen, bitten wir Sie um Ihre aussagekräftige Bewerbung (Mindestforderung: Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnis/-urkunde, Arbeitszeugnisse / dienstliche Beurteilungen).
Auswahlgespräche mit den am besten geeignetsten Bewerbenden sind vorgesehen.
Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir eine Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter www.kmk.org/zab.
Für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis oder eine Versetzung in den Bundesdienst dürfen Sie das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Sie sind bereits verbeamtet? Außerhalb der Bundespolizei steht zur Unterlegung des ausgeschriebenen Dienstpostens lediglich eine Planstelle der Wertigkeit der Bes.Gr. A 16 BBesO zur Verfügung. Bewerberinnen/Bewerber externer Behörden können demzufolge nur bis zur Bes.Gr. A 16BBesO Berücksichtigung finden.
Der Arbeitsplatz ist für eine Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten grundsätzlich geeignet.
Sicherheit kennt keine Unterschiede - Wir suchen Sie unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft.
GEMEINSAM sind wir die BUNDESPOLIZEI - Egal ob Frau oder Mann, wir schätzen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und freuen uns, wenn noch mehr Frauen unser Team verstärken. Aus diesem Grund freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen, die wir bei gleicher Eignung in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigen.
Die Bundespolizei setzt sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein. Daher werden Menschen mit einer Behinderung bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.