Wir erwarten von Ihnen:
- Erfahrung in der Reinigung oder Hauswirtschaft von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich;
- wünschenswert ist der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lübz und die Teilnahme am
Einsatzbetrieb;
- Zuverlässige, sorgfältige und selbstständige Arbeitsweise;
- körperliche Belastbarkeit und Flexibilität;
- Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein;
- Bereitschaft zu Arbeitszeiten am frühen Morgen, späten Nachmittag oder an Wochenenden (je
nach Belegung der Sportstätten);
- sicheres, freundliches und bürgernahes Auftreten.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX
bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Sie werden gebeten, bereits im
Bewerbungsschreiben auf die Behinderung hinzuweisen und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw.
der Anerkennung der Gleichstellung beizufügen.
Bewerbungsunterlagen:
Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer vollständigen
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Ausbildungsnachweise, weitere
Qualifizierungsnachweise etc.) bis zum 03.07.2026 an das
Amt Eldenburg Lübz
Amt Zentrale Dienste
- Bewerbung Reinigungskraft-
Am Markt 22
19386 Lübz
bzw. per E-Mail unter [email protected].
Das Vorstellungsgespräch ist für den 06.07.2026 vormittags geplant.
Nach dem 03.07.2026 eingehende Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen
bis zum 02.01.2027 im SG Personal und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer in Papierform
eingereichten Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 b) und e)
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit §
10 Abs. 1 Datenschutzgesetz MV.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden von der Stadt Lübz nicht erstattet.