Das Justitiariat berät alle Bereiche des Hauses in rechtlicher Hinsicht. Das Justitiariat ist entsprechend den Aufgaben des ZDF mit allen Rechtsgebieten befasst, die bei der Konzeption, Produktion und Verbreitung der Sendungen und Angebote des ZDF berührt sind. Breiten Raum nimmt hierbei die rechtliche Beratung aller Programmbereiche im Vorfeld der Produktion von Sendungen sowie die Bearbeitung rundfunk-, medien- und presserechtlicher Fragen und Rechtsstreitigkeiten ein. Des Weiteren werden Rechtsfragen u.a. aus dem Verfassungsrecht, Telekommunikationsrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Compliancerecht, Urheberrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie aus dem Datenschutzrecht bearbeitet.