Die Ruhrfestspielstadt Recklinghausen mit rund 120.000 Einwohner*innen ist das Zentrum für Handel, Dienstleistung, Bildung und Kultur des Kreises Recklinghausen zwischen dem Ruhrgebiet und dem Münsterland.
Der Fachbereich 51 - Kinder, Jugend und Familie sucht Sie als
Vollzeit / Teilzeit | unbefristet | frühestmöglich
EG 9c TVöD (4.010,72 € - 5.527,70 € brutto/Monat, je nach Erfahrung) bzw. A 10 LBesG NRW
- Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit gem. §§ 86 - 87 SGB VIII
- Wirtschaftliche Abwicklung der laufenden Hilfen zur Erziehung (u. a.) Bewilligungs-, Ablehnungs- und Aufhebungsbescheiden an Antragsstellende, Erteilung und Aufhebung von Kostenzusagen, Unterhalt des jungen Menschen gem. § 39 SGB VIII sowie der Krankenversicherungsschutz gem. § 40 SGB VIII
- Abrechnung der Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen gem. § 42 a SGB VIII sowie die Beantragung der Kostenerstattung
- Bearbeitung der Anträge auf Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII in enger Zusammenarbeit mit dem Fachteam des Allgemeinen Sozialen Dienstes
- Heranziehung der jungen Menschen und der Eltern zu den Kosten der Maßnahme gem. §§ 91 ff. SGB VIII sowie die Geltendmachung vorrangiger Leistungsansprüche gem. § 95 SGB VIII.
- Prüfung und Abrechnung der Erstattungsansprüche gegenüber erstattungspflichtigen Jugendämtern gem. §§ 89 - 89 h SGB VIII sowie §§ 102 ff. SGB X
- Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (Laufbahnbefähigung 2.1 Kommunalverwaltung / Allgemeine Verwaltung) oder abgeschlossener Verwaltungs- bzw. Angestelltenlehrgang II
oder
- abgeschlossenes Studium (Diplom, Bachelor, Staatsexamen) der Rechtswissenschaften
oder
Abschluss in einem vergleichbaren Arbeitsfeld im Sozialleistungsbereich des öffentlichen Dienstes mit einschlägiger Berufserfahrung
-
- Sicherer Arbeitsplatz auch in Krisenzeiten
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Pre- und Onboarding Angebote
Persönliche und fachliche Weiterbildung
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Stellenteilbarkeit
Sofern Bewerber*innen zu einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung bereit sind und ein dienstlich erforderlicher Abstimmungsbedarf eingehalten wird.
Gleichberechtigung
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden entsprechend dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadt Recklinghausen berücksichtigt.
Vielfalt
Die Stadtverwaltung Recklinghausen fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiter*innen. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Personen ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagefähige Onlinebewerbung bis zum 30. Juli 2026 .
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Fragen zum Stelleninhalt
Frau Kowatsch
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