Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir einen motivierten Sozialarbeiter (m/w/d), der mit Fachwissen und Leidenschaft die Umsetzung von Aufgaben nach dem SGB VIII verantwortet und aktiv im Kinderschutz mitwirkt.
Sie übernehmen eine sinnstiftende Tätigkeit , bei der Sie junge Menschen sowie ihre Familien in herausfordernden Lebenssituationen begleiten und ihre Entwicklung nachhaltig fördern. Wenn Sie Interesse daran haben, einen positiven Unterschied im Leben von Kindern und Familien zu machen , sind Sie bei uns genau richtig. In dieser vielseitigen und anspruchsvollen Position sind Sie verantwortlich für die Bewilligung von Hilfen zur Erziehung, die gezielte Steuerung der Hilfemaßnahmen sowie die Prüfung ihrer Eignung und Notwendigkeit. Sie sind verantwortlich für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen und begleiten familiengerichtliche Verfahren. Sie beraten nicht nur Kinder und Eltern, sondern arbeiten auch eng mit verschiedenen Institutionen und Trägern zusammen. Ihre Expertise ist gefragt – sei es bei der Moderation von Hilfeplanprozessen oder der Bearbeitung individueller Rechtsansprüche.
Zur Verstärkung unseres Amtes für Kinder- und Jugendhilfe suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine sozialpädagogische Fachkraft in unbefristeter Anstellung. Die Stelle kann in Teilzeit oder Vollzeit (35 bis 39 Wochenstunden) besetzt werden. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 14 TVöD SuE.
Das sind Ihre Aufgaben
Realisierung und Umsetzung der Aufgaben nach § 2 Absatz 2 Nr. 2, 4, 5, 6 SGB VIII und § 2 Absatz 3 Nr. 1, 6, 7 SGB VIII
- Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21)
- Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27 bis 35, 36, 37, 39, 40)
- Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen (§§ 35a bis 37, 39, 40)
- Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung (§ 41, § 41a)
- die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42)
- die Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50)
- die Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind (§ 51)
Sicherung des Kindeswohls im Sinne des § 8a SGB VIII
Anregen und Begleitung von familiengerichtlichen Verfahren und Maßnahmen
Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und anderen mitwirkenden Personen und Institutionen zu den Themen Erziehung, Erziehungsverantwortung, Förderung, Unterstützung von individuellen und institutionellen Erziehungsprozessen
Bearbeitung und Gewährung von individuellen Rechtsansprüchen im Verwaltungsverfahren (Gewährung von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige)
Moderation, Steuerung und Überprüfung des Hilfeplanprozesses
Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe und anderer Sozialleistungsträger
Das bringen Sie mit
- abgeschlossenes Studium zum Sozialpädagogen (m/w/d), Sozialarbeiter (m/w/d) Diplom/FH oder B.A. mit staatlicher Anerkennung oder Master bzw. Diplom-Pädagoge (m/w/d) in der Fachrichtung Sozialpädagogik oder bereits begonnenes Studium in den vorgenannten Fachrichtungen mit Abschluss zum Zeitpunkt der Einstellung im dritten Quartal 2026
- sehr gute Kenntnisse in den SGB I, VIII, IX und X sowie BGB und FamFG
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- hohes Maß an Sozialkompetenz Kosten- und Verantwortungsbewusstsein
- Beherrschung verschiedener Methoden der Gesprächsführung
- anwendungssicherer Umgang mit MS Word und MS Outlook
- Führerschein Klasse B
- Einverständnis zur Ausübung des Rufbereitschaftsdienstes des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe
Vorlage des Führungszeugnisses gem. § 30 Abs. 5 BZRG
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Zusätzliche Informationen zu dieser Stelle:
- pro Kalenderjahr bis zu 2 Regenerationstage
- SuE Zulage