EINSATZBEREICH
Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie und Neuroradiologie
STELLENART
Wissenschaftliche Stelle
EINTRITT
nächstmöglicher Zeitpunkt
BEFRISTUNG
abhängig von den persönlichen Voraussetzungen gemäß Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG); gemäß § 2 Abs. 1 WissZeitVG
VERGÜTUNG
Ä1 oder Ä2 TV-Ärzte