Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH ist ein vielseitiges Dienstleistungsunternehmen in der Sozialbranche und einer der größten Arbeitgeber in der Region. Die Angebote reichen von mobiler Frühförderung, Kindergärten und Krippen, Wohn- sowie Freizeitangeboten, verschiedenen ambulanten Diensten bis hin zu Arbeit und Beschäftigung innerhalb und außerhalb unserer Werkstätten sowie beruflicher Bildung. Mehr als 1000 hauptamtliche Mitarbeitende begleiten und fördern an 41 Standorten in den Landkreisen Lüneburg und Harburg über 2000 Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen. Sie möchten sich beruflich neu orientieren und suchen eine sinnvolle Tätigkeit ? Bei uns erhalten Sie umfangreiche Einblicke in sozialen und pflegerischen Beschäftigungen. Über den Bundesfreiwilligendienst bei der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg verhelfen Sie Menschen mit Behinderung zu mehr Teilhabe.
- Anleitung durch qualifizierte Fachkräfte
- individuelle Begleitung
- Vollzeitbeschäftigung (38,5 Stunden) für 12 Monate (max. 18 Monate)
- Teilzeitbeschäftigung möglich
- Taschengeld und Verpflegungskostenzuschuss
- 30 Tage Urlaub
- Bildungsseminare
- qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Corporate benefits
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ausgezeichnet mit dem Familiensiegel
- Unterstützung der Mitarbeiter der Einrichtungen und Dienste bei der Begleitung und Förderung von unterschiedlichen Menschen mit Behinderung (vorrangig Menschen mit geistiger Behinderung), Kindern mit und ohne Behinderung
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Mithilfe bei pflegerischen Tätigkeiten
- Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei Freizeitaktivitäten
- Empathiefähigkeit
- Spaß an der Arbeit mit Menschen mit Behinderung
- Interesse an sozialen und pflegerischen Einrichtungen
Bewerber*innen mit Behinderung werden ausdrücklich gewünscht. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Ihre Bewerbungsunterlagen werden digitalisiert in einer elektronischen Bewerberdatei abgespeichert und erst zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dieses bitte mit. Im Rahmen des Auswahlverfahrens entstandene Reisekosten werden nicht erstattet.