Bei einer Bewerbung per E-Mail werden alle mitgesandten Unterlagen gespeichert.
Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2
Buchst. b) DS-GVO i. V. m. § 164 SGB IX verarbeitet.
3. Empfänger/Empfängerin von Daten
Das Ministerium verarbeitet Ihre Daten, soweit dies zum Zweck des
Auswahlverfahrens erforderlich ist und eine gesetzliche Regelung dies erlaubt. Dies
schließt die Übermittlung der Daten an nach Rechtsvorschriften zu beteiligende
Personen oder Gremien ein, ggf. auch an eine die ärztliche Untersuchung
durchführende Stelle.
4. Dauer der Datenspeicher
Nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens werden die Daten gelöscht.
Abgeschlossen ist ein Auswahlverfahren, wenn die Auswahlentscheidung nicht mehr
angegriffen bzw. Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden
können. Damit erfolgt eine Löschung erst, sofern und soweit keine gesetzliche
Bestimmung einer Löschung entgegensteht, die weitere Speicherung zum Zweck der
Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich
zugestimmt haben. In der Regel wird eine Löschung etwa sechs Monate nach der
Auswahlentscheidung erfolgen. Eine Bewerbung per E-Mail wird unter den
genannten Voraussetzungen und Einschränkungen gelöscht.
5. Rechte als betroffene Person
Ihnen steht das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung
unvollständiger personenbezogener Daten aus Art. 16 DS-GVO zu. Zudem haben
Sie nach Art. 15 DS-GVO das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden
personenbezogenen Daten, auf Auskunft über die Herkunft, die
Empfänger/Empfängerinnen oder Kategorien von Empfängern/Empfängerinnen der
personenbezogenen Daten sowie auf Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) Ihrer Daten. Gemäß § 17 Abs. 1
DS-GVO können Sie die Löschung verlangen, wenn u.a. die Daten nicht mehr für die
Zwecke notwendig sind, für die sie verarbeitet wurden oder wenn sie unrichtig sind
und keine weitere Speicherung aufgrund der Regelung nach Art. 17 Abs. 3 DS-GVO