Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über den Eingang Ihrer aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis) über das Bewerberportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.
Sofern Sie Ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, fügen Sie bitte eine entsprechende Anerkennung Ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) Ihren
Bewerbungsunterlagen bei. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 (ABl. 01/22 S. 2) entsprechend.
Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens nur dann zurückgesendet, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen vernichtet.
Zur weiteren Kontaktaufnahme achten Sie bitte unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (insbesondere E-Mail und Handynummer). Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen wird eine automatisierte Eingangsbestätigung versandt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird in allen Bereichen und Positionen angestrebt, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerbungen von schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen vorab gerne folgende Personen zur Verfügung:
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die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
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die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
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ggf. die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.