Als Arbeitsvermittler/in (w/m/d) unterstützen Sie arbeitssuchende und arbeitslose Menschen dabei, Arbeit zu finden und eröffnen durch umfassende und kompetente Beratung Zukunftsperspektiven.
- Vertragsarten: Vollzeit,Teilzeit
- Sicherheit & Perspektive: Ein interessantes und vielfältiges Aufgabengebiet an einem sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz
- Faire Bezahlung nach den Regelungen für den öffentlichen Dienst (Entgeltgruppe 9 c TVöD bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen) und eine leistungsorientierte Entgeltkomponente
- Karriere & Entwicklung: ein vielfältiges Fortbildungsangebot zum Auf- und Ausbau Ihres Fachwissens
- Flexibles Arbeiten zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben mit Option auf Homeoffice
- Work-Life-Balance: 30 Tage Jahresurlaub, zuzüglich freier Tage am 24. und 31. Dezember
- Zusätzliche Leistungen: Betriebliche Altersvorsorge ohne Arbeitnehmerbeteiligung, Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
- Attraktive Extras: Zahlreiche Vergünstigungen durch unser Corporate Benefits Programm und bei lokalen Geschäften
- Beratung der Kundinnen und Kunden zu beruflichen Perspektiven, Qualifizierungsmöglichkeiten und Integrationswegen
- Unterstützung bei der Orientierung auf dem Bildungs- und Arbeitsmarkt
- Entwicklung von Strategien und Ausarbeitung gemeinsamer Ziele unter Berücksichtigung der individuellen Potentiale und Kompetenzen
- Nutzung von Unterstützungsmöglichketen wie Zuschüsse und Förderprogramme
- Vermittlung und Vernetzung in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit
- Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium in den Bereichen Sozialversicherung, Verwaltung, Sozialwissenschaften, Personalwesen oder vergleichbar
- Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen
- Selbstständiges, strukturiertes und termingerechtes Arbeiten
- Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist für uns selbstverständlich. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber oder diesen Gleichgestellte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.