Die Auswahlgespräche werden voraussichtlich im September 2026 stattfinden.
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente vorzugsweise über das Karriereportal:
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Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf,
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Nachweise der geforderten Qualifikationen und Erfahrungen,
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für Beamte und Beamtinnen: aktuelle Ernennungsurkunde,
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aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles qualifiziertes Arbeitszeugnis (nicht älter als drei Jahre),
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für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
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Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Eine Bewerbung ist bereits mit dem Ergebnis der schriftl. Prüfung der Zweiten juristischen Staatsprüfung möglich, wenn die Leistungen in der schriftl. Prüfung erwarten lassen, dass ein erfolgreicher Abschluss erzielt wird.
Erfüllen mehrere Bewerbende die zwingenden Anforderungen in gleicher Weise, behalten wir uns vor, die wünschenswerten Kriterien bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen.
Sollte die entsprechende Beurteilung bzw. ein entsprechendes Zeugnis nicht vorliegen, bitten wir, die Erstellung einzuleiten und zeitnah nachzureichen.
Bitte reichen Sie bei ausländischen Bildungsabschlüssen entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung) ein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Mit Eingang der Bewerbung stimmen die Bewerberinnen und Bewerber der vorübergehenden Speicherung der im Rahmen des Auswahlverfahrens erforderlichen Daten zu.
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: