Die Abteilung Kreisstraßen und Naherholung des Amtes für Hoch- und Tiefbau unterhält im Zuge seiner Infrastruktur insgesamt 130 Bauwerke (30 Straßenbrücken, 50 Stützbauwerke, 50 Naherholungsbrücken).
Das Aufgabengebiet beinhaltet die ingenieur- und verwaltungsmäßige Abwicklung von Neubau-, Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen sowie das Sicherstellen der regelmäßigen Prüfungen im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus (Brücken und Stützbauwerke).
Zur Projektabwicklung gehören dabei alle Schritte von der Konzeption der baulichen Anlagen, die Planungen einschließlich der Einholung von Genehmigungen, die örtliche Bauüberwachung, die Bauoberleitung, das Kostencontrolling, die Nachtragsbearbeitung, die Abrechnung, die Abnahme, die Dokumentation sowie die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion. Der fachliche Interessensausgleich zwischen internen und externen Akteur_innen spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.
Teil der verwaltungsmäßigen Abwicklung ist des Weiteren die Durchführung aller erforderlichen Vergaben sowie die Erstellung von fachspezifischen Entscheidungsvorlagen und Präsentationen für die Gremien des Kreises.