Wir suchen engagierte und motivierte Nachwuchskräfte und bieten zum 1. Oktober 2026 zwei Ausbildungsplätze an.
- Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende (TVAöD – BT – Pflege)
- Angenehme Arbeitsatmosphäre
- Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier
- die 3- jährige Ausbildung findet in abwechselnden praktischen und theoretischen Blöcken durch unsere erfahrenen Lehrkräfte und Dozierenden statt
- Assistenz bei Operationen
- Vorbereitung des Patienten auf die Operation
- Vor- und Nachbereitung des Operationssaales
- Vorbereitung bevorstehender Operationen, einschließlich der Instrumente, Geräte und des Verbrauchmaterials
- Fachkundige Betreuung der Patienten vor, während und nach der Operation unter Berücksichtigung ihrer physischen und psychischen Situation
- Lagerung des Patienten
- Dokumentation des OP-Verlaufs
- Verantwortung für die Hygiene im OP-Saal
- Sachkenntnis über medizinsche Instrumente, Apparate und Materialien sowie deren Wartung
- Sterilisation der Instrumente
- Vorratshaltung und Ersatzbeschaffung von Operationsmaterialien
- Selbstständige Organisation und Koordination der Arbeitsabläufe
- Mittlerer Bildungsabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss, alternativ Hauptschulabschluss mit mindestens 2-jähriger Berufsausbildung
- vollendetes 18. Lebensjahr
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung (Gesundheitszeugnis)
- Aufmerksamkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit, auf Menschen freundlich und fürsorglich zuzugehen
- Spass an Teamarbeit
- Ausbildungsbeginn: 01. Oktober 2026
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Theoretische Ausbildung (Blockunterricht) an der Schule für Gesundheitsfachberufe am Klinikum Saarbrücken
- Ausbildungsvergütung:
- 1. Ausbildungsjahr: 1.340,69 € monatlich
- 2. Ausbildungsjahr: 1.402,07 € monatlich
- 3. Ausbildungsjahr: 1.503,38 € monatlich
- Für weitere Auskünfte: Sabine Keller, Pfegedirektorin, Telefon +49 6898/12-2405 oder Jennifer Paul, Pflegedirektorin, Telefon +49 6898/12-2233
- Nachweis Masernimpfschutz (betrifft Bewerber, die nach 1970 geboren sind)
- Ein polizeiliches Führungszeugnis (Hinweis: Dieses sollte vorliegen, sofern Ihre Bewerbung im weiteren Auswahlverfahren berücksichtigt wird)
Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.
Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte Überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile der Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.