Voraussetzung für eine Bewerbung ist:
- ein mit einem Bachelorgrad (oder vergleichbar) abgeschlossenes Studium der Verwaltungs-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften bzw. der Abschluss des Angestelltenlehrganges II – Verwaltungsfachwirt:in und
oder
ein mit einem Bachelorgrad (oder vergleichbar) abgeschlossenes Studium sowie eine mindestens einjährige, für das ausgeschriebene Aufgabenfeld geeignete, Berufserfahrung
und
- eine mehrjährige Berufserfahrung in leitender Funktion mit Personalverantwortung
Bei Vorliegen der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme im Beamtenverhältnis bzw. die spätere Beantragung der Berufung ins Beamtenverhältnis möglich.
Zur Wahrnehmung dieser Tätigkeit suchen wir eine flexible, teamfähige und belastbare Persönlichkeit, die über ein sicheres Auftreten, gute Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, analytisches Denkvermögen und Zahlenverständnis verfügt. Ferner wird ein hohes Maß an Empathie und Eigeninitiative sowie die Fähigkeit, selbstständig Entscheidungen zu treffen, erwartet.
Fundierte, in der Praxis erworbene, Kenntnisse im kommunalen Haushaltsrecht (Kameralistik, idealerweise auch Doppik) sowie im Vollstreckungsrecht sind wünschenswert.