EINSATZBEREICH
Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin
STELLENART
Wissenschaftliche Stelle
EINTRITT
Nächstmöglicher Zeitpunkt
BEFRISTUNG
Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen gemäß Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG); gemäß § 2 Abs. 1 WissZeitVG
VERGÜTUNG
Ä1 oder Ä2 TV-Ärzte