Für die Unterstützung des Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf
sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung wird für die Außenklassen
des Schulzweigs Geistige Entwicklung der Charles-Hallgarten-Schule eine sozialpädagogische
Fachkraft gesucht.
Gesucht wird eine Bewerberin bzw. ein Bewerber mit abgeschlossenem Studium oder entsprechender
Qualifikation als Diplom-Sozialarbeiterin/Diplom-Sozialarbeiter (FH) oder staatlich anerkannte
Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher oder Heilpädagogin/Heilpädagoge.
Vorausgesetzt werden mehrjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern mit dem
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, mit umfassenden Behinderungen oder im Bereich der
frühkindlichen Bildung. Erwartet werden zudem Kompetenzen in der eigenverantwortlichen Gestaltung
von Förderangeboten sowie in der Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten.
Die Bewerberin bzw. der Bewerber sollte über Erfahrungen in der eigenständigen Arbeit in
multiprofessionellen Teams sowie in der Planung und Durchführung pädagogischer Angebote für
Gruppen im Anfangsunterricht verfügen. Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der körpernahen
Unterstützung und pflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen werden ebenso
vorausgesetzt wie Kenntnisse im Bereich der Unterstützten Kommunikation.
Wünschenswert sind darüber hinaus Qualifikationen, Kenntnisse und berufliche Erfahrungen in der
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Autismusspektrum.
Es stehen mehrere Stellen zur Verfügung.
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung möglichst direkt über das Bewerberportal.
Bei der Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schulbezogenen Stellenausschreibung sind die nachfolgend geforderten Unterlagen z w i n g e n d vorzulegen:
- Anschreiben mit Angabe des Referenzcodes und der Schule,
- Zeugnis/Urkunde über die geforderte Qualifikation (bei Annahme eines Einstellungsangebots sind beglaubigte Kopien davon nachzureichen.),
- detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten,
- Nachweise über weitere Berufsausbildungen oder Zusatzprüfungen,
- ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen).
Bewerben soll sich nur, wer die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen nachweisen kann.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Im Übrigen wird auf den Erlass "Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst" vom 08.01.2016 in der derzeit geltenden Fassung verwiesen.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Aus Kostengründen können ggf. eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt werden.