Berufseinsteiger oder erfahrene Arbeitskraft?
Ein Studium der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften haben Sie erfolgreich absolviert, idealerweise mit einer vorherigen kaufmännischen Ausbildung.
Oder: Sie sind Steuerfachangestellter mit abgeschlossener Fortbildung zum Steuerfachwirt oder zum Bilanzbuchhalter.