Formale Voraussetzungen
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eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in, als staatlich anerkannte/r Heilerzieher/in beziehungsweise als Heilerziehungspfleger/in - vorzugsweise mit dem Schwerpunkt Heimerziehung oder
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erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit (Diplom/Bachelor) oder einen vergleichbaren Abschluss
Fachliche /// Persönliche /// Soziale Kompetenzen
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Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen
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Teamfähigkeit und eigenverantwortliches Arbeiten
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Fähigkeit zur Kooperation mit den verschiedenen Netzwerkpartnerinnen/Netzwerkpartnern
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Beratungs- und Methodenkompetenz
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Motivation und Einsatzbereitschaft
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Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den privaten PKW als Dienstfahrzeug anerkennen zu lassen und zu nutzen
Einschlägige Berufserfahrungen in der stationären Jugendhilfe und/oder Migration sind wünschenswert.
Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird die Bereitschaft erwartet, Dienst zu ungünstigen Zeiten (Wochenenden/Rufbereitschafts- und Nachtdienst) zu leisten.
Die Stelle ist nicht teilzeitgeeignet.
Die ausgeschriebene Tätigkeit darf von Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, nur ausgeübt werden, wenn ein ausreichender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen wird. Vor Beginn der Tätigkeit ist deshalb entweder eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass ein den Empfehlungen der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) entsprechender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern besteht. Kann aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden, ist dies ebenfalls durch ein ärztliches Zeugnis zu belegen.