Anstellungsdauer
unbefristet
Einstellung zum
01.04.2027
Voraussetzung
Hauptschulabschluss, förderliche Gesellenprüfung oder erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung etc. (Details s.u.)
Einsatzort
59555 Lippstadt
Du hilfst gerne Menschen, bist technisch geschickt und möchtest Dich beruflich neuen Herausforderungen stellen? Mit einer der von der Stadt Lippstadt im Einstellungsjahrgang 2027 angebotenen Ausbildungsmöglichkeiten als Brandmeisteranwärter*in kannst Du Dich bald in den Bereichen Brandschutz, Rettungsdienst und technische Hilfeleistung für das Gemeinwohl der Stadt Lippstadt einbringen. Bist Du interessiert? Dann werde Teil des Feuerwehr-Teams!
Feuerwehrmann/ Feuerwehrfrau werden: Bilder sagen manchmal mehr als Worte..
FW-Lippstadt-Film
Darum geht es:
In der 18-monatigen Ausbildung zum/zur Brandmeister*in (als Brandmeisteranwärter*in) werden die Fähigkeiten und Kompetenzen erlernt, die zur Ausübung der Aufgaben eines/ einer Feuerwehrbeamten*in auf der Feuer- und Rettungswache der Stadt Lippstadt benötigt werden. Die Ausbildung findet in Kooperation mit der Feuerwehrschule in Paderborn statt, Einstellungszeitpunkte sind voraussichtlich der 01.04. und/oder der 01.10.2027.
Nach der Ausbildung leisten Feuerwehrbeamte*innen in der Laufbahngruppe 1.2 vorwiegend Einsatzdienst in verschiedenen Bereichen: Sie werden im Rettungsdienst und Krankentransport, in der technischen Hilfeleistung, in der Brandbekämpfung und im Katastrophenschutz eingesetzt. Dienstsport gehört ebenso zum Arbeitstag wie allgemeine Tätigkeiten auf der Wache (Fahrzeugwartung, Werkstatttätigkeiten etc.). Der Einsatzdienst wird im 24-Stunden-Schichtdienst abgeleistet.
Nach der Ausbildung leisten Feuerwehrbeamte*innen in der Laufbahngruppe 1.2 vorwiegend Einsatzdienst in verschiedenen Bereichen: So werden sie im Rettungsdienst, in der technischen Hilfeleistung und in der Brandbekämpfung eingesetzt. Der Dienstsport und die Wachausbildung sind wichtige Bestandteile des Arbeitsalltags. Der Einsatzdienst wird im 24-Stunden-Schichtdienst abgeleistet.
Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP 1.2-Feu). Die Regelungen sind unter folgendem Link zu finden:
Ausbildungsverordnung Feuerwehr 1.2 (VAP1.2-Feu) | RECHT.NRW.DE
Dein Profil:
- mindestens erfolgreicher Hauptschulabschluss oder Besitz eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes und
- eine für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignete erfolgreiche Gesellenprüfung (z.B. in Metall-, Bau-, Elektro-, Holzverarbeitungsberufen, im Kraftfahrzeughandwerk) oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Rettungsassistent*in oder Notfallsanitäter*in)
- gesundheitliche Eignung für den Feuerwehr- und Rettungsdienst sowie uneingeschränkte Atemschutztauglichkeit nach G 26.3, d.h. Einsatzdiensttauglichkeit
- mindestens gültige uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse B
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in ist von Vorteil.
Für eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf und spätere Einstellung/ Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe und nachfolgend auf Lebenszeit müssen zudem die sonstigen beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Erwartet werden ein hohes Maß an Team- und Kooperationsfähigkeit sowie Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft. Außerdem solltest Du emphatisch und stressresilient sein.
Wünschenswert wäre es, wenn Du bereits aktives Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr wärst und/ oder über eine gültige uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse C verfügst.
Das erwartet Dich:
- in Sachen Finanzen
- monatliche - nicht sozialversicherungspflichtige - Anwärterbezüge i.H.v. 2.963,58 € brutto (bestehend aus 1.559,78 € Anwärtergrundbetrag sowie 1.403,80 € Anwärtersonderzuschlag – Stand 07/2026)
- je nach Personenstand werden ggfs. weitere Zuschläge (Familienzuschlag) gezahlt
- anteilige Feuerwehrzulage bereits nach einem Jahr
- Beihilfeleistungen nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften
- 30 Urlaubstage
- vermögenswirksame Leistungen
- Fahrtkostenerstattung und Jobticket
- in Sachen Ausbildung
- 18-monatige, organisierte und strukturierte Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf
- theoretische Ausbildung an der Partner-Feuerwehrschule in Paderborn
- praktische Ausbildung durch die Feuer- und Rettungswache der Stadt Lippstadt
- Ausbilder*innen und Kolleg*innen der Feuer- und Rettungswache als vertraute Ansprechpersonen vor Ort
- in Sachen berufliche Rahmenbedingungen und Entwicklung
- zunächst Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, anschließend
- sicherer Arbeitsplatz im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- eine berufliche Entwicklungsmöglichkeit bis standardisiert zum/ zur Oberbrandmeister*in (Besoldung nach A 8 LBesG)
- attraktive Vergütung (bzw. nicht sozialversicherungspflichtige Besoldung)
- Beispiele in A 8 (abhängig von individuellen Voraussetzungen)
- § 26 Jahre, Stufe 5, ledig, keine Kinder – ca. 3.200,00 € netto
- § 35 Jahre, Stufe 7, verheiratet, 2 Kinder – ca. 4.400 € netto
- § 43 Jahre, Stufe 9, verheiratet, 3 Kinder – ca. 5.000 € netto
- im Weiteren Aufstieg in der Besoldungstabelle mit 12 Erfahrungsstufen
- für Feuerwehrbeamte*innen geltende besondere Altersgrenze für den Ruhestand von derzeit 61 Jahren
- Kranken- und Pflegefürsorge des Dienstherrn über Beihilfeleistungen (s.o.), ergänzt von der - leichter zugänglichen - privaten Krankenversicherung (PKV-Öffnungsaktionen für Beamte und deren Angehörige) oder alternativ der freiwillig gesetzlichen Versicherung
- eine sehr gute (fahrzeug-)technische Ausstattung an der Feuer- und Rettungswache
- Neubau der Hauptfeuerwache
- ein motiviertes und hilfsbereites Team
- zentrales Gesundheitsmanagement mit individuellen Fitnessprogrammen, u.a. Firmenfitness, Maßnahmen zum Arbeitsschutz und vielen anderen Angeboten
Die nächsten Schritte:
Das Auswahlverfahren für die Ausbildungsmöglichkeiten umfasst
- einen schriftlichen Onlinetest
- einen sportlichen Teil (Sporttest),
- einen praktischen Teil (Praxistest) und
- einen mündlichen Teil (z.B. Gespräche)
- betriebsmedizinische Untersuchungen beim betriebsärztlichen Dienst der Stadt Lippstadt, insbesondere Tauglichkeitsprüfung unter schwerem Atemschutz (G 26.3-Untersuchung)
- amtsärztliche Untersuchung.
Bewerbungsmöglichkeit:
Die Stadt Lippstadt ist bestrebt, die Digitalisierung voran zu treiben, sodass eine Bewerbung online erfolgen soll. Wir freuen uns also auf deine Online-Bewerbung unter www.lippstadt.de/karriere bis zum 27.09.2026.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) und auf Grundlage des Gleichstellungsplans der Stadt Lippstadt bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Schwerbehinderten sind erwünscht.
Bei Rückfragen steht der stellv. Fachdienstleiter Brandschutz/ Rettungsdienst, Boris Surendorf, Tel. 02941/980-204, oder Herr Brandamtmann Dominik Schulte, Tel. 02941/980-228, gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
Weitere Infos zur Ausbildung bei der Stadt Lippstadt (auch in anderen Ausbildungsberufen) unter: www.lippstadt.de/ausbildung