Die Stelle ist im Programm der mobilen Vertretungsreserve (MVR) zu besetzen.
Die neue Stelleninhaberin / der neue Stelleninhaber verpflichtet sich über einen Zeitraum von zwei Jahren zur Wahrnehmung der Aufgaben einer MVR.
Nach zwei Jahren endet der Einsatz als mobile Vertretungsreserve. Bei Bewährung erfolgt im Anschluss die Übernahme in den Regelunterricht und die Lehrkraft nimmt ihre Unterrichtstätigkeit an einer festen Schule im Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Marburg-Biedenkopf wahr.
Der mobilen Vertretungsreserve sind folgende Aufgaben zugeteilt:
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass "Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst" (Einstellungserlass) vom 15. Dezember 2021 (ABl. 1/22) und dem Erlass des Hessischen Kultusministeriums zum Einsatz der mobilen Vertretungsreserve (MVR) in Hessen vom 27.06.2018.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Der Einsatzbereich der MVR umfasst neben dem Einsatz an der Stammschule Grundschule 2 auch den Einsatz im Grund-, Haupt- und Realschul-, sowie Gymnasialbereich aller öffentlichen Schulen im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Der Einsatz erfolgt pro Woche an lediglich zwei Schulen und nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn das schulinterne Vertretungskonzept nicht mehr trägt, an drei Schulen einschließlich der Stammschule (auch ohne hinreichende Anbindung an den ÖPNV).
Auch nach Beendigung des Einsatzes als MVR besteht kein Anspruch auf Einsatz an der bisherigen Stammschule.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerbungen sind elektronisch über das Bewerberportal unter https://stellensuche.hessen.de oder papiergebunden an das Staatliche Schulamt Marburg-Biedenkopf zu richten. Durch Nachweise ist zu belegen, dass die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf eingehen.
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung bitte vorrangig direkt über das Bewerberportal.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zur Verfügung:
- Petra Theißen, Schulfachliche Aufsicht
- Frau Busmann, stv. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte
- Herr Wörder, Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Weitere Hinweise zum schulbezogenen Ausschreibungsverfahren entnehmen Sie bitte der Seite des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen im Internet:
https://kultus.hessen.de/ueber-uns/stellenangebote
https://schulaemter.hessen.de/einstellung-in-den-schuldienst/ausgebildete-lehrkraefte/schulbezogene-stellenausschreibungen