Die Aufgaben
- Sie reparieren Mess- und Regelgeräte der Abrechnungsmesstechnik von Gas, Fernwärme und Wasser und setzen diese instand.
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Sie montieren und demontieren Anlagenkomponenten der genannten Sparten inkl. der Abrechnungsmesstechnik.
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Sie überprüfen Kundenanlagen der Gas- und Wasserversorgung und beheben auftretende Störungen.
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Sie führen Ablesungen bei Sondervertragskunden durch.
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Sie überprüfen Anlagenteile der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und beseitigen Störungen.
Das suchen wir
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Anlagenmechaniker*in SHK oder Gas- und Wasserinstallateur*in und haben erste einschlägige Berufserfahrung.
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Sie bringen Kenntnisse des DVGW-Regelwerks, inbesondere der TRGI / TRWI mit.
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Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B und wünschenswert C1E.
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Sie sind bereit, Einsätze auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten durchzuführen.
Das bieten wir
Die Stelle bietet eine Entwicklungsmöglichkeit bis Entgeltgruppe 6 des TV-V (Tarifvertrag Versorgungsbetriebe) mit Perspektive auf Entgeltgruppe 7 TV-V. Das Einstiegsgehalt ist abhängig von Ihrer einschlägigen Berufserfahrung und Qualifikation.
Darüber hinaus bieten wir:
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Vergütung gemäß Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) und 30 Tage Urlaub sowie zusätzliche freie Tage
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Home Office und flexible Arbeitszeitmodelle
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Betriebliche Altersvorsorge und weitere Modelle zur Zukunftsvorsorge
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Attraktive Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.B. Notfallbetreuung, Eltern-Kind-Büro)
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Betriebsrestaurant mit gesunder und frischer Küche sowie Präventions- und Fitnessangebote
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Deutschland-Ticket, Bikeleasing, Stromladestellen für E-Bikes und Elektroautos
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Energiekostenzuschuss auf WSW-Tarife
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Die Besetzung dieser Vollzeitstelle ist auch mit Teilzeitkräften möglich, wenn durch Vereinbarung sichergestellt werden kann, dass betriebliche Abläufe berücksichtigt werden.
Die WSW-Unternehmensgruppe fördert die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung wird mit Interesse entgegengesehen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die WSW-Unternehmensgruppe unaufgefordert zugesandte Bewerbungsunterlagen von Personalvermittlungsagenturen nicht akzeptiert und diese umgehend vernichtet. Die WSW-Unternehmensgruppe wird ohne entsprechende Rahmenvereinbarung keine Provisionszahlungen an Personalvermittlungsagenturen leisten. Sollte die WSW Unternehmensgruppe Kandidatenprofile von Personalvermittlungsagenturen erhalten, mit denen keine Rahmenvereinbarung besteht, und sollten diese Kandidat*innen zu einem späteren Zeitpunkt im Rekrutierungsprozess berücksichtigt oder eingestellt werden, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Seiten der Personalvermittlungsagentur.