Die Einstellungsvoraussetzungen auf Professuren sind in § 47 Landeshochschulgesetz (LHG) geregelt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.rwu.de/hochschule/arbeiten-der-rwu/wege-zur-professur
Die Berufung richtet sich nach den §§ 49, 50 LHG. Bei der erstmaligen Berufung in ein Professorenamt wird das Dienstverhältnis grundsätzlich befristet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die anschließende Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen.
Die RWU hat sich das strategische Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre deutlich zu erhöhen und ermutigt Frauen, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Die RWU ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert, unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert die Gleichstellung aller Geschlechter in der Wissenschaft.
Wir bieten eine Dual Career Beratung für Partnerinnen und Partner berufener Professorinnen und Professoren an.