Für unser Team mit insgesamt acht Mitarbeitenden suchen wir eine Fachkraft für das Thema Zahlungsverkehr als Stelle mit Alleinstellungsmerkmal.
Wird bei Ihnen über die Icons abgebildet
Abwicklung des Zahlungsverkehrs für die Zentrale Bußgeldstelle und für sonstige Ordnungswidrigkeitsverfahren im Fachdienst Zentrale Bußgeldstelle und Ordnungsrecht
- Überprüfen und Einarbeiten von Ein- und Auszahlungsvorgängen innerhalb der digitalen Fachanwendungen
- Verwalten der Schnittstellen in dem hier verwendeten Kassenverfahren “Pro-Doppik” und zur Fachgruppe Vollstreckung
- Anordnen von Einzahlungsumbuchungen und Rückzahlungen nach Prüfung und Abstimmung mit Kontoauszügen und Zahlungsaufforderungen
- Bearbeiten und Erstellen von Bareinzahlungen unter Prüfung der Rechtmäßigkeit
- Klären von Einzahlungen und Überweisungen innerhalb der Stadtverwaltung sowie mit externen Behörden
- Anfertigen des Monatsabschlusses für den Fachdienst und Erstellen von Zuarbeiten zum Jahresabschluss
- Verwalten der Kasseneinnahmereste aus Vorjahren
- Ansprechperson für Bürger und Bürgerinnen in sämtlichen Mahnverfahren des Fachdienstes
- Prüfen, Gewähren und Überwachen von Zahlungserleichterungen, wie z.B. Ratenzahlungen
- Treffen von Entscheidungen zur Auszahlung von Auslagen an die Polizei über die Landeszentralkasse
- Erstellen von Zuarbeiten für die Insolvenzstelle
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des Allgemeinen Verwaltungsdienstes oder
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellte/n , abgeschlossener Angestelltenlehrgang I oder ein vergleichbarer kaufmännisch oder rechtlich qualifizierender Abschluss, vorrangig Rechtsanwalts, - Steuer, - Bank- oder Notarfachangestellte, Kaufleute Büromanagement oder inhaltlich vergleichbar
- selbstständige verantwortungsbewusste Arbeitsweise, hohe Einsatzbereitschaft und sicheres Auftreten werden erwartet
- Kenntnisse in der Gemeindehaushaltsverordnung, und Gemeindekassenverordnung oder ähnlichen Fachgebieten sind wünschenswert
Die Vergabe der Funktion erfolgt für verbeamtete Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) nach den beamtenrechtlichen Maßgaben der Bestenauslese. Die verbeamtete Bewerberin/ der verbeamtete Bewerber (m/w/d) kann im Falle beabsichtigter Beförderungen vorbehaltlich vorliegender beamtenrechtlicher und haushaltsrechtlicher Voraussetzungen entsprechend den jeweiligen Beförderungsmaßgaben berücksichtigt werden.