Die Grundschule Dornheim ist eine 3zügige Grundschule mit Intensivklasse im Ganztagsprofil 2. Die Schule hat momentan ca. 250 Schülerinnen und Schüler, die an einem Standort unterrichtet werden.
Das Arbeiten im multiprofessionellen Team ist von immenser Bedeutung für die tägliche Arbeit. Gemeinsam mit einer UBUS-Kraft, einer Schulsozialarbeit, den Kolleginnen des rBFZ, den Sekretärinnen und dem Hausmeister arbeiten wir lösungsorientiert im Team und tauschen uns regelmäßig aus. Die Zusammenarbeit mit dem Förderverein, der unseren Ganztag organisiert erfolgt durch enge Kooperation mit der pädagogischen und der kaufmännischen Leitung des Ganztages. Darüber hinaus pflegen wir einen sehr engen Kontakt zu den ortsansässigen Kindertagesstätten. In regelmäßig stattfindenden Kooperationstreffen tauschen wir uns nicht nur über die zukünftigen Schulneulinge aus, sondern suchen gemeinsam nach Möglichkeiten, Kinder und deren Eltern bis zum Schulanfang so zu fördern und zu unterstützen, dass der Übergang von Kindertagesstätte und Schule so gut wie möglich erfolgreich werden kann.
Auch die Ausbildung von LiV stellt einen wesentlichen Bestandteil der Arbeit dar. Gemeinsam begleiten wir junge Lehrkräfte, hierbei lernen wir voneinander und miteinander.
Die Ausstattung mit neuen Medien wächst stetig an, so gibt es in allen Klassen digitale Tafeln, WLan und Tablets, die zur Verfügung stehen. Schulinterne und auswärtige Fortbildungen werden unterstützt, um die Schulentwicklung voran zu bringen.
Momentan sind wir in der Prioritätsgruppe 1 für den Schulneubau und erwarten einen baldigen Neubau der Schule in den kommenden Jahren. Passend dazu beschäftigen wir uns im Rahmen der Schulentwicklung mit der Neu-Konzeption des Ganztagsangebotes und der engen Vernetzung mit dem Unterricht am Vormittag.
Konzeptionelle Rahmenbedingungen, die wir gemeinsam mit den Eltern, den ortsansässigen Kitas und der Schulgemeinde entwickeln, geben einen guten Einblick in unsere Arbeit und sind auf der Homepage zu finden, hier einige Beispiele:
Das Kommunikationskonzept: https://gs-dornheim.gross-gerau.schule.hessen.de/aktuell/kommunikationskonzept-der-grundschule-dornheimstandjuni2023.pdf
Das Eltern ABC: https://gs-dornheim.gross-gerau.schule.hessen.de/informationen/elternabc2025.pdf
Das Ganztags ABC: https://gs-dornheim.gross-gerau.schule.hessen.de/informationen/eltern-abc-gta-2026-02.pdf
Das Schutzkonzept: https://gs-dornheim.gross-gerau.schule.hessen.de/informationen/schutzkonzept/index.html
Das Eltern ABC zum Übergang Kita-Schule: https://gs-dornheim.gross-gerau.schule.hessen.de/informationen/einschulung/index.html
- Leitung der Schule nach den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie den Beschlüssen der Schulkonferenz und den Konferenzen der Lehrkräfte
- Verwaltung und Organisation des Schulbetriebes in den Bereichen Budgetierung, Personal- und Schülerverwaltung unter Verwendung der Datenbanksysteme LUSD und PPB
- konstruktive Zusammenarbeit mit dem Kollegium, mit den Eltern, allen Gremien der Schulgemeinde sowie Repräsentation der Schule nach innen und außen
- Zusammenarbeit mit dem Schulträger, der Schulaufsicht, dem rBFZ, dem Kollegium, Förderverein sowie mit anderen Bildungseinrichtungen und außerschulischen Organisationen
- Begleitung und Weiterentwicklung aktueller Schulentwicklungsprozesse sowie Unterstützung der Qualitätssicherung, insbesondere im Bereich der inklusiven Beschulung, in der Weiterentwicklung des Ganztagsbereiches sowie dem digital unterstützenden Lehren und Lernen
- Weiterentwicklung vorhandener Organisations- und Kommunikationsstrukturen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Schulleiterin / den neuen Schulleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Grundschulen
- Mehrjährige Unterrichtserfahrung
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungen zur Qualifizierung von Schulleiterinnen und Schulleitern oder mehrjährige Leitungserfahrung als Schulleitung oder im Schulleitungsteam
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Begleitung und Strukturierung von Schulentwicklungsprozessen für z.B. die Weiterentwicklung Inklusion in der Regelschule, den Schulneubau und die Weiterentwicklung des Ganztagangebotes
- hohe kommunikative Kompetenz, gekennzeichnet u.a. durch Offenheit, Transparenz und Verlässlichkeit
- Kenntnisse in der Personal- und Budgetplanung im Rahmen des Kleinen Schulbudgets
- pädagogische und organisatorische Kompetenz im Bereich der Ganztagsschule (Profil 2)
- Erfahrungen im Rahmen der inklusiven Beschulung
- Erfahrungen in der Steuerung von Veränderungsprozessen, Schwerpunkt Neubau des Schulgebäudes und Konzeption des Ganztages
- Fähigkeit zur Repräsentation der Schule in der Öffentlichkeit
- sichere Kenntnisse schulrechtlicher und arbeitsrechtlicher Bestimmungen
- Genderkompetenz und Kenntnis der diesbezüglichen Rechts- und Arbeitsgrundlagen
- Team- und Kooperationsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Beratungskompetenz hinsichtlich Kollegiums und Eltern
- interkulturelle Kompetenz
- tägliche Präsenz während des Schulbetriebes
Berufserfahrung:
mehr als 2 Jahre
Eine interessante Tätigkeit im schulischen Umfeld
Zusatzversorgung und die üblichen sozialen Leistungen der hessischen Landesverwaltung (z.B. Hessenticket)
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen.
Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Kultusministerium zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Kultusministerium eingehen.
Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Bewerbung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 8. Januar 2016 (ABl. S. 18) entsprechend.
Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Funktionsstelle an einem Studienseminar wird erwartet, dass Ausbildungsaufgaben im allgemeinpädagogischen Ausbildungsbereich und in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen werden können.
Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßnahmen:
-
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
-
Bei elektronischen Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Kultusministerium zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), entfällt die zusätzliche unmittelbare Bewerbung beim Kultusministerium.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
-
Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
-
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
-
Das für die Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens zuständige Fachreferat des Hessischen Kultusministeriums
-
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailanschrift und Handynummer).
- Eingangsbestätigungen werden nur per E-Mail versandt.
-
Die Postanschrift des Hessischen Kultusministeriums für Bewerbungen in Papierform lautet: Hessisches Kultusministerium, Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden