Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Zur Besetzung der Position werden wir mit Bewerbenden, die sich in der engeren Auswahl befinden, Gespräche führen.
Sehr gute Kommunikations- und Moderationsfähigkeiten sowie sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift in Verbindung mit einer raschen Auffassungsgabe für neue Themen.
Im Rahmen der Tätigkeit kann die Teilnahme an einer Sicherheitsüberprüfung
(SÜ) gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) erforderlich sein; hierfür
wird die entsprechende Bereitschaft sowie ein erfolgreicher Abschluss vorausgesetzt.
In dem ausgeschriebenen Bereich sind Frauen im Sinne des
Bundesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert. Als Arbeitgeberin, die die
berufliche Förderung von Frauen aktiv unterstützt, ermutigen wir qualifizierte
Frauen ausdrücklich, sich zu bewerben.